Zusammenfassend müsse festgestellt werden, dass sich der Haushalt der Stadtgemeinde Steyr durch weitere Einsparungen allein sicher nicht ausgleichen lasse, da das was seitens der Gemeindeverwaltung geschehe schon nicht mehr als Tätigkeit im Rahmen eines Notbudgets bezeichnet werden könne. Die Tätigkeit der Gemeinde sei auch heute schon von nichts anderem mehr abhängig, als von den "verfügbaren Mitteln". Ohne Aenderung im Abgabenrechte könne auch eine wesentliche Steigerung der Einnahmen nicht erwartet werden. Die missliche Finanzlage der Stadtgemeinde sei vor allem anderen auf drei Ursachen zurückzuführen, den Schuldendienst, den Personaletat und die Fürsorgelasten. Das Verhältnis zwischen Aktiven und Pensionisten sei vollständig ungesund, die Gemeinde leide unter viel zu hohen Pensionslasten. Auch die Fürsorgeausgaben seien abnormal hoch, da es unmöglich sei, dass mehr als ein Drittel der Bevölkerung von den übrigen Bewohnern fürsorglich erhalten werden könne. Wäre der Schuldendienst nicht vorhanden und würden Fürsorge- und Personaletat in normalen Grenzen sich bewegen, könnte die Gemeinde Steyr in ihrem Haushalte sicher als gesund bezeichnet werden und hätte auch die Möglichkeit, die seit vielen Jahren zurückgestellte kommunale Tätigkeit in ihrem unerlässlichen Ausmasse zu betreiben. So aber könne die Stadtgemeinde Steyr aus eigener Kraft allein ihren Haushalt nicht in Ordnung bringen. Es werde alles versucht, um Bund und Land zu einer Mithilfe zu bewegen. Die Erfolge seien leider minimal. Im Gegenteil: Durch das neue Bettlergesetz des Landes Oberösterreich werde die Gemeinde Steyr mit einem weiteren Betrage von rund S 11.000.- belastet. Nach einigen Anfragen und kurzer Debatte, an der sich die Gemeinderäte Hack, Fleischmann, Köttenstorfer und Steinkellner beteiligten, wurde die Sitzung um 22 Uhr 30 geschlossen. Der Bürgermeister:
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