Gemeindetagsprotokoll vom 11. Juli 1935

nicht beinhaltet und dass sich unter Berücksichtigung dieser Post der Gebarungsabgang auf rund S 341.000.- erstellen würde. Ausserdem verweist er darauf, dass in der Post "Mietzinsabgabe" eine zur Versehreibung gelangte, aber noch nicht rechtsbeständige Nachtragsbemessung per rund S 16.000.- inbegriffen ist, die den vorliegenden Rechnungsabschluss ebenfalls günstig beeinflusst. Infolge der milden Witterung des Winters 1934 hat die Ennsbauleitung den Beitrag der Gemeinde Steyr zur Verbauung des Schiffweges per S 10.000.- im Jahre 1934 nicht angefordert, worin ebenfalls eine Begünstigung des Rechnungsabschlusses gelegen sei. Wenn diese Zufallsposten ausgeschieden werden und auch andere Minderbeträge, die sich ausnahmsweise nur im Jahre 1934 ergeben konnten berücksichtigt würden, ergebe sich wieder ein Gebarungsabgang von 390.000.- bis 400.000 S. Und dies, obwohl die Lohnabgabe im Jahre 1934 infolge der unerwarteten Mehrbeschäftigung in den Steyr-Werken um rund S 13.000.- (nach Ausscheidung des Landesanteiles) gestiegen sei. Diese Steigerung an Lohnabgabe sei wieder ausgeglichen durch den Rückgang der Abgabenertragsanteile, sodass die gesamten Abgaben im Jahre 1931 gegenüber dem Jahre 1933 nur eine Steigerung von rund S 11.000.- aufweisen konnten, wobei die schon erwähnte nicht rechtsbeständige Mietzinsabgabebemessung inbegriffen ist, ohne die sich gegenüber dem Jahre 1933 auch bei den Abgaben ein Minderertrag von S 5.000.- ergeben hätte. Da auch die sonstigen Einnahmen um rund S 17.000.- zurückgingen, ergibt sich im Rechnungsabschluss 1934 ein Mindereingang von S 6.000.- gegenüber dem Jahre 1933 (unter Berücksichtigung der mehrfach erwähnten Mietzinsabgabe von S 22.000.-). Bei den Ausgaben müsse festgestellt werden, dass die sogenannten Einsparungen, so günstig sie sich für den Rechnungsabschluss auswirken mögen, letztlich nur mehr als "Abdrosseln" bezeichnet werden können. Sie geben einen Beweis dafür, dass die Gemeinde ihre kommunale Tätigkeit bereits eingestellt hat.

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