Der Bürgermeister bringt sodann den Bericht über die Neuregelung der Landeszweckabgabe, mit der sich bereits der Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 12. IV. befasst hat. Er gibt in seinen Ausführungen bekannt, dass die im Vorjahre eingehobene Landeszweckabgabe in keiner Weise den Unterschied in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von ledigen und verheirateten Personen berücksichtigt und dass diesmal für das Ausmass der Abgabe die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit massgebend war, während früher Ledige und Verheiratete nicht nur die gleiche Abgabe zu leisten hatten, sondern der Ehegatte sogar zur Beitragsleistung für seine Frau herangezogen worden ist. Diese Härten sind diesmal ausgemerzt worden und es ist durch die Novellierung eine Verschiebung des Kontingentes zu Ungunsten der Ledigen die den Ausfall der Abgabe auf Grund der ermässigten Sätze für die Verheirateten und kinderreichen Familienerhalter zu tragen haben. Der Bürgermeister erklärt sodann, dass durch einen Beschluss des Gemeindetages zum Ausdruck gebracht werden soll, dass die Reform günstig erscheint und dass die Gemeindeverwaltung auf Grund der heurigen Erfahrung die Reform weiterführen soll. Nachdem er noch auf die verschiedenen Anfragen Aufklärung gegeben hat, ersucht er den Gemeindetag um seine Zustimmung, was einstimmig geschieht. Hierauf berichtet der Bürgermeister über die Auflassung des städt. Jugendamtes und erklärt, dass die Gemeinde aus finanziellen Gründen gezwungen sei, den Aufgabenkreis der Stadtgemeinde auf das gesetzliche unumgängliche Ausmass einzuschränken und daher diejenigen Ressorts, die nicht in den Pflichtkreis der Gemeinde fallen, wie die Angelegenheit der Generalvormundschaft, Berufsberatung und sonstiger freiwilliger Jugendfürsorge unbedingt aufzulassen. Durch diese Auflassung würde sich die Gemeinde rund S 25.000.- jährlich ersparen. Er stelle sich vor, dass die Agenden vom Bezirksjugendamt Steyr-Land übernommen werden sollen. Er habe bereits mit dem zuständigen Referenten beim Land verhandelt, habe aber bis heute keine endgiltige Zusage erhalten, wolle aber trotzdem darauf bestehen, dass entweder das Land die Agenden zur Gänze übernimmt oder zumindest einen Zuschuss leistet. Er führt aus, dass sich auch der Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 12.IV. mit der Frage befasst habe und ebenfalls seine Ansicht geteilt hat. Der Gemeindetag nimmt ohne Wechselrede den Bericht des Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis. Sodann berichtet der Bürgermeister über die neue Geschäftseinteilung des Magistrates, mit der sich der Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 12. IV. befasst hat und führt aus, dass sich die Neuorganisation aus verschiedenen Gründen und insbesondere zum zwecke der Vereinfachung des Verwaltungsapparates als notwendig erwiesen habe. Es sind einzelne Abteilungen zusammengelegt worden
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