Pachtvertrages mit Anton Hanreich betreffend Stadtgut. Er gibt bekannt, dass sich der Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 9.I.1935 mit der Frage der Lösung des Pachtvertrages befasst hat und einhellig die Auffassung vertreten hat, dem Pächter wegen Nichterfüllung der Vertragsverpflichtungen zu kündigen, sodass das Pachtverhältnis mit 30. April 1935 beendet erscheint. Der Bürgermeister teilt weiters mit, dass der derzeitige Pächter Anton Hanreich der Gemeinde das Anbot gemacht hat, das Stadtgut käuflich zu erwerben. Zu diesem Zwecke ist das Stadtgut vom G.R. Weindl und von seinem Schwiegervater Franz Mayr als Sachverständiger der Landwirtschaft, geschätzt werden und mit S 140.000.- bewertet worden. Im Laufe der Verhandlung mit Anton Hanreich hat sich ergeben, dass er die Kaufsumme nicht aufbringen könne. Es wurde der Ausweg gefunden, ihm das Stadtgut um den Betrag von S 137.000.- unter der Bedingung zu verkaufen, dass er für die Verzinsung und Tilgung des von der Landeshypothekenanstalt zur Zahlung des Kaufschillinges erhaltenen Darlehens innerhalb der Laufzeit aufkommt. Der Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 29.III. mit der Frage befasst und ist zur Überzeugung gelangt, dass dermalen diese Lösung für die Gemeinde die günstigste sei. Weiters ist der Verwaltungsausschuss der Ansicht, in den Kaufvertrag die Bestimmungen hineinzunehmen, dass der Käufer eine Kaution von S 15.000.-, die ihm verzinst wird, zu erlegen habe und dass der Besitz erst nach Tilgung der Schuld in sein Eigentum übergehen soll. Der Bürgermeister stellt sodann die Angelegenheit zur Wechselrede. In dieser kommt die allgemeine Zustimmung zum Verkauf zum Ausdruck. Auf die verschiedenen Anfragen gibt der Bürgermeister Aufklärung und bemerkt noch, dass gegen den Verkauf jedoch ein Umstand und zwar die eventuelle Verwendung der Stadtgutgründe für einen Flugplatz spreche. Nachdem sich niemand zum Wort meldet, erklärt der Bürgermeister, dass er annimmt, dass der Gemeindetag grundsätzlich mit dem Verkauf unter den bekannten Bedingungen einverstanden sei. Der Bürgermeister gibt weiters bekannt, dass er nach Anhörung des Verwaltungsausschusses (Sitzung vom 12.11.1935) die Erhöhung, der Verwaltungsabgabe für Vieh- und Fleischbeschau um 100 % ab 1.III.1935 beantragt habe und begründet dies damit, dass in anderen Städten höhere Gebühren eingehoben werden und dass anderseits durch diese Erhöhung die Konsumenten keine Belastung erfahren, da die Erhöhung ohneweiters von den Fleischhauern getragen werden kann. Er teilt weiters mit, dass auch die Trichinenschau eingeführt wird und durch diese Massnahme die Anschaffung eines Trichinoskopes notwendig werde. Diese Mehrkosten können leicht aus der Erhöhung, die rund S 30.000.- jährlich beträgt, gedeckt werden. Er bemerkt noch,
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