Gemeindetagsprotokoll vom 26. April 1935

digten und noch nicht endgiltig abgeschlossenen Angelegenheiten, die für die Gemeinde von grösserer Wichtigkeit sind, dem Gemeindetage zur Kenntnis bringen. Sodann geht der Bürgermeister in die Tagesordnung ein und bringt zu Punkt 1. eine Reihe von Berichten. Zunächst berichtet der Bürgermeister über den Stand der Winterhilfe, wobei er ausführt, dass er noch nicht in der Lage ist, einen genauen und abschliessenden Bericht zu bringen, da der Tätigkeits- und Kassenbericht noch nicht vorliege. Er könne vorläufig nur mitteilen, dass die Ausspeiseaktion am 12. April, die Schulmilchaktion seit Ostern, die Schweinefleisch-Aktion mit der Ausgabe am Karsamstag beendet worden sind und die gesamte Winterhilfe mit Ende dieses Monates beendet werden wird. Er betont, dass die Gemeinde Steyr heuer noch besser von Bund und Land mit Mitteln bedacht worden ist als im Vorjahre. Der Bürgermeister erklärt weiters, dass die Ausspeiseaktion seit der Übernahme der Leitung durch Herrn Eiterer, die Mitte Dezember erfolgt ist, klaglos verlaufen sei. Der Bürgermeister teilt weiters mit, dass in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 27. November 1934 der Verkauf von Gründen beim Krankenhaus an das Land Oberösterreich zwecks Errichtung eines Infektionspavillons gebilligt worden ist und dass der Kaufschilling von den Schulden der Gemeinde ans Land abgeschrieben wird. Hierauf berichtet der Bürgermeister wegen der Überlassung Totengräberhauses und der Leichenhalle an die beiden kath. Pfarrämter. Er teilt mit, dass diese an die Gemeinde das Ansuchen wegen Überlassung der genannten Objekte berichtet haben, um eine den modernen Anforderungen entsprechende Leichenhalle an der Stelle, wo die beiden Objekte stehen, bauen zu können. Er führt weiters aus, dass er namens der Stadtgemeinde Steyr mit den Vertretern der beiden kath. Pfarrämter, das in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 27.11. 1934 beratene und gebilligte Übereinkommen abgeschlossen habe, wonach die Stadtgemeinde Steyr sich verpflichtet, den Grund samt den beiden Objekten den beiden kath. Pfarrämtern zu überlassen, falls diese bis längstens 1.11.1935 eine neue Leichenhalle errichten und eine Wohnung für den Totengräber schaffen. Der Gemeindetag nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis. Der Bürgermeister berichtet sodann über die Konvertierung von Darlehen der Stadtgemeinde Steyr bei der Landeshypothekenanstalt und bei der Landeskommunalkreditanstalt in Linz. Er betont, dass durch die Zusammenlegung und Umwandlung der Kredite und Zahlungsrückstände in ein langfristiges Darlehen und durch Herabsetzung des Zinsfusses möglich sein wird, mit dem gleichen Betrag der bis jetzt

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