Gemeindetagsprotokoll vom 26. April 1935

Zu Absatz 3 bemerkt der Bürgermeister, dass er hinsichtlich der Punkte 5 und 6 der Ansicht sei, dass diese in das Stadtrecht, das ja auf lange Zeit hinaus bestimmt ist, nicht hineingenommen werden sollen, da die diesbezüglichen Ausschliessungsgründe vorübergehender Natur sind. Weiters ist er der Meinung, dass Pkt. 9 belassen werden soll, weil es nicht gut vereinbar sei, dass jemand, der unter Umständen von Beschlüssen des Gemeindetages abhängig ist, Mitglied des Gemeindetages sei. Dieser Ansicht des Bürgermeisters wird beigepflichtet und Absatz 3 in der Fassung des Musterentwurfes nach Weglassung der Pkt. 1, 5 und 6 einstimmig zum Beschluss erhoben, sodass die Pkte. 2 - 4 und 7 - 9 die Bezeichnung 1 - 6 erhalten. Über Vorschlag des Bürgermeisters wird im § 14, ebenso wie im § 9 zwischen den Worten "dem Vaterlande" die Worte "Bundesstaat Österreich als seinem" eingefügt. Zu § 15 beantragt Stadtrat Hack im Absatz 2 das Wort "schriftlich" zu streichen, weil es seiner Ansicht nach zweckmässig sei, wenn dem Gemeinderat die Möglichkeit offen gelassen ist, in den Sitzungen des Gemeindetages auch mündlich Anträge einzubringen. Die Abstimmung über diesen Antrag ergibt dessen einstimmige Annahme. Ausserdem wird im Absatz 2 das Wort "Protokoll" durch das deutsche Wort "Niederschrift" ersetzt. Im § 16 wird, die Worte dasselbe" aus stilistischen Gründen durch das Wort "diese" ersetzt. Über verschiedene Anfragen von Gemeinderäten zu § 17 gibt der Bürgermeister die Aufklärung, dass hinsichtlich der Bestellung bzw. Wahl des Gemeindetagsmitgliedes und der Entsendung von Ersatzmitgliedern im Falle des Ausscheidens von bestellten bzw. gewählten Gemeindetagsmitgliedern, das vom Landtag zu erlassende gegenständliche Gesetz Aufschluss geben werde. Absatz 2 des § 17 regelt jedoch bereits den Ersatz für den Fall der Ernennung eines Gemeindetagsmitgliedes zum Bundesminister. § 17 wird sodann in der Fassung des Musterentwurfes unverändert angenommen. Im Absatz 2 des § 18 des Musterentwurfes wird nach den Worten "des Bürgermeisters oder" die Worte "in dessen Vertretung" eingefügt. Hinsichtlich der im Pkt. 5 festgelegten Nichtöffentlichkeit, bzw. Öffentlichkeit sei von Gemeindetagssitzungen sind der Bürgermeister und Stadtrat Hack der Ansicht, dass die Fassung des Musterentwurfes sehr zweckmässig ist, soferne der Gemeindetag wirklich seine Funktion als beratende und beschliessende Körperschaft behalte und nicht an andere Körperschaften, wie Ausschüsse u.dgl. abtreten soll. G.R. Weindl gibt zu bedenken, dass die Öffentlichkeit schon ein gewisses Interesse an der Arbeit im Gemeindetage habe,

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