(z.B. Marktamt und Gewerbeamt) und begründet dies damit, dass derzeit Abteilungen bestanden haben, die ihrem Wirkungskreis nach eigentlich einer anderen Abteilung zugehören oder zumindest unterstellt gehört hätten. Er erklärt weiters, dass in diesem Zusammenhange auch die Einführung des Bargeldverkehres an Stelle des derzeit bestehenden Postsparkassenverkehres beschlossen worden ist, und dass diese Änderung in nächster Zeit durchgeführt werden wird. Der Bürgermeister betont, dass für die Einführung des Bargeldverkehres hauptsächlich der Umstand massgebend gewesen sei, dass die Gemeinde aus den Spesen, die jährlich an die Postparkasse gezahlt werden müssen, leicht einen Beamten zahlen könne, sodass es der Gemeinde möglich sein wird, nach dem durch die Sparmassnahmen notwendig werdenden Personalabbau um einen Beamten zu verringern. Der Bürgermeister ist der Ansicht, dass es in Steyr auf Grund der lokalen Verhältnisse, für den Steuerzahler keinen wesentlichen Zeitaufwand bedeutet, wenn er in Hinkunft seine Zahlungen beim Magistrat anstatt bei der Post leistet. Bei der nun folgenden Wechselrede kommt die Zustimmung zur Neuorganisation des Magistrates zum Ausdruck. Weiters ist der Gemeindetag mit der Anregung des St.R. Hofer wegen Errichtung einer Zahlstelle im Parterre, im Falle der Möglichkeit, einverstanden. Der Bürgermeister berichtet hierauf über die Eingemeindung der Ortschaften Neuschönau, Jägerberg und Ramingsteg. Er erklärt, dass in der Sitzung- am 1.IV.1935 stattgefundenen ausserordentlichen Sitzung der Gemeindetage der Stadt Steyr und der Gemeinde St. Ulrich nur der feierliche Akt der Eingemeindung vollzogen wurde, ohne das Übereinkommen mit der Gemeinde St. Ulrich des Gemeindetage bekanntgegeben zu haben und dass er dies nun nachholen wolle. Einleitend weist der Bürgermeister darauf hin, dass die Eingemeindung natürlich bedingt sei und dass für die Eingemeindung auch die Tatsache massgebend gewesen sei, dass besser situierte Bewohner der Stadt, mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse ihre Neubauten in die Neuschönau und am Jägerberg verlegten, wodurch eine fortwährende Abwanderung von Abgaben aus der Gemeinde Steyr erfolgte. Gewiss musste anderseits die Gemeinde Schulden im hohen Ausmass übernehmen, da es nicht angehe, dass der Gemeinde St. Ulrich, die ihre Gebiete wesentlich verkleinert hat und wodurch auch die Steuerquellen ganz bedeutend verringert wurden, die Schulden zu belassen. Es wird möglich sein, aus den zufliessenden Steuern, die Ausgaben zu decken. Mit einem Wort, derzeit kostet sie nichts und trägt auch nichts. Das eine ist aber sicher, dass der Stadtgemeinde Steyr nach Entfall des Schuldendienst und in der Zukunft sich ein finanzieller Vorteil ergeben wird.
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