NIEDERSCHRIFT über die zweite ordentliche Sitzung des Gemeindetages der Stadt Steyr am 26. IV., 3., 10. und 14. V. 1935, um 20 Uhr im Sitzungssaale des Rathauses. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Dr. Josef WALK Bürgermeister-Stellv. Alois JANAK; die Stadträte: Albert HOFER Franz PAULMAYR Josef VOGLSANG die Gemeindetagsmit glieder: Dr. Fritz DOPPLER Ing. Oskar GRUNDMÜLLER Peter HAMBRUSCH Josef HÜBL Ignaz KAMMERHOFER Dr. Anton MAYR Franz SCHWARZLMÜLLER Franz TRAUNER Emmerich TRUPP Ludwig WABITSCH Anton WEINDL Otto WÜNSCH Vom Magistrate: Mag.Sekretär Dr. Leopold KÜHBERGER als Schriftführer: Rechn.Rev. Josef DAMBACHMAYR Entschuldigt abwesend: Stadtrat Gustav HACK, die Gemeindetagsmitglieder Franz FLEISCHMANN, Karl KOKESCH, Johann KÖTTENSTORFER, Alois SCHLIESSLEDER, Karl ROSSNER und Julius STEINKELLNER. Tagesordnung: 1. Berichte des Bürgermeisters 2. Stadtrecht 3. Allfälliges. Der Vorsitzende eröffnet um 20 Uhr 20 die Sitzung, gibt die Tagesordnung bekannt und führt aus, dass seit der letzten Sitzung wohl eine längere Pause eingetreten sei, die aber ihren Grund darin habe, dass er bis zum Inkrafttreten des neuen Stadtrechtes auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses befugt sei, alle in den Wirkungskreis der Gemeinde fallenden Angelegenheiten unter Beiziehung des Verwaltungsausschusses selbständig zu erledigen, wodurch sich bis jetzt die Einberufung des Gemeindetages nicht als notwendig erwiesen habe. Er wolle in der heutigen Sitzung, die über Wunsch einiger Gemeindetagsmitglieder einberufen worden ist, alle bis jetzt erle-
digten und noch nicht endgiltig abgeschlossenen Angelegenheiten, die für die Gemeinde von grösserer Wichtigkeit sind, dem Gemeindetage zur Kenntnis bringen. Sodann geht der Bürgermeister in die Tagesordnung ein und bringt zu Punkt 1. eine Reihe von Berichten. Zunächst berichtet der Bürgermeister über den Stand der Winterhilfe, wobei er ausführt, dass er noch nicht in der Lage ist, einen genauen und abschliessenden Bericht zu bringen, da der Tätigkeits- und Kassenbericht noch nicht vorliege. Er könne vorläufig nur mitteilen, dass die Ausspeiseaktion am 12. April, die Schulmilchaktion seit Ostern, die Schweinefleisch-Aktion mit der Ausgabe am Karsamstag beendet worden sind und die gesamte Winterhilfe mit Ende dieses Monates beendet werden wird. Er betont, dass die Gemeinde Steyr heuer noch besser von Bund und Land mit Mitteln bedacht worden ist als im Vorjahre. Der Bürgermeister erklärt weiters, dass die Ausspeiseaktion seit der Übernahme der Leitung durch Herrn Eiterer, die Mitte Dezember erfolgt ist, klaglos verlaufen sei. Der Bürgermeister teilt weiters mit, dass in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 27. November 1934 der Verkauf von Gründen beim Krankenhaus an das Land Oberösterreich zwecks Errichtung eines Infektionspavillons gebilligt worden ist und dass der Kaufschilling von den Schulden der Gemeinde ans Land abgeschrieben wird. Hierauf berichtet der Bürgermeister wegen der Überlassung Totengräberhauses und der Leichenhalle an die beiden kath. Pfarrämter. Er teilt mit, dass diese an die Gemeinde das Ansuchen wegen Überlassung der genannten Objekte berichtet haben, um eine den modernen Anforderungen entsprechende Leichenhalle an der Stelle, wo die beiden Objekte stehen, bauen zu können. Er führt weiters aus, dass er namens der Stadtgemeinde Steyr mit den Vertretern der beiden kath. Pfarrämter, das in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 27.11. 1934 beratene und gebilligte Übereinkommen abgeschlossen habe, wonach die Stadtgemeinde Steyr sich verpflichtet, den Grund samt den beiden Objekten den beiden kath. Pfarrämtern zu überlassen, falls diese bis längstens 1.11.1935 eine neue Leichenhalle errichten und eine Wohnung für den Totengräber schaffen. Der Gemeindetag nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis. Der Bürgermeister berichtet sodann über die Konvertierung von Darlehen der Stadtgemeinde Steyr bei der Landeshypothekenanstalt und bei der Landeskommunalkreditanstalt in Linz. Er betont, dass durch die Zusammenlegung und Umwandlung der Kredite und Zahlungsrückstände in ein langfristiges Darlehen und durch Herabsetzung des Zinsfusses möglich sein wird, mit dem gleichen Betrag der bis jetzt
nur für die Verzinsung aufgewendet wurde, auch eine Kapitalsabstattung vorzunehmen. Leider konnte diese Konvertierung, die bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 24.12.1934 beraten und gebilligt worden ist, bis jetzt nicht erledigt werden. Der Bürgermeister gibt weiters bekannt, dass in der Verwaltungsausschuss-Sitzung vom 4.1.1935 die Bezüge der Neu- und Altpensionisten für das Jahr 1935 beraten worden sind, und dass die Regelung in der Form durchgeführt worden ist, dass die im Jahre 1934 erfolgte Bezugsänderung auch im Jahre 1935 Geltung hat. Weiters berichtet der Bürgermeister, dass die Hundesteuer teilweise neu geregelt wurde. Er erklärt, dass er dem Wunsche des Obmannes des Tierschutzvereines wegen Ermässigung der Hundesteuer nur teilweise Rechnung tragen konnte, da es unverständlich wäre, dass die Gemeinde, die aus finanziellen Gründen gezwungen sei, Steuererhöhungen durchzuführen, ausgerechnet die Hundesteuer, die unzweifelhaft eine Luxussteuer darstelle, ermässige. Er habe nur insoferne dem Verlangen Rechnung getragen, als für jeden zweiten und weiteren neu angeschafften Hund im Jahre 1935 die Steuer ermässigt wird. Er führt weiters aus, dass die Verordnung eine neue Fassung erhalten habe und dass er insoferne Änderungen getroffen habe, als in Hinkunft gnadenweise Ermässigungen nicht mehr vorgesehen sind. Da die Regelung bereits auf Grund des Gutachtens des Verwaltungsausschusses vom 4.1.1935 beschlossen ist, ersucht er den Gemeindetag, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, was einstimmig geschieht. Der Bürgermeister teilt weiters mit, dass sich der Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 4.1.1935 mit der Frage der Herabsetzung des Rauchfangskehrertarifes befasst hat und dass auf Grund einer Verfügung der o.ö. Landeshauptmannschaft in Linz die Rauchfangkehrergebühren um 10 % ab 1.II.1935 herabgesetzt worden sind. Weiters teilt der Bürgermeister mit, dass sich der Verwaltungsausschuss in der Sitzung v. 12.II.1935 mit der Frage der Errichtung einer Molkerei in Steyr befasst hat. Die Frage ist insofern aktuell geworden, als vor einiger Zeit ein Ansuchen von Sauermann, dem Pächter der Molkerei Garsten, um Ausstellung eines Gewerbescheines zum Betriebe einer Molkerei in Steyr gestellt worden ist. Er betont, dass es sich mit dieser Angelegenheit, mit Rücksicht auf die Wichtigkeit für die Bevölkerung, befasst hat und mit den zuständigen Stellen in Steyr und insbesondere mit der Landwirtschaftskammer in Linz ins Einvernehmen gesetzt hat. Der Bürgermeister erklärt, dass die Angelegenheit bis jetzt zu keinem endgiltigen Abschluss gekommen ist und er werde sobald die
Frage spruchreif wird, die Angelegenheit dem Gemeindetag zur Stellungnahme vorbringen. Der Bericht wird ohne Wechselrede zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister berichtet weiters, dass es ihm trotz der Sperre der Einlagen bei der Spar- und Kreditkassa Steyr gelungen sei, die Aktivbestände der "Geste" mit den Schulden der Gemeinde, zu kompensieren. Weiters sind die bei der Spar- und Kreditkasse deponierten und dem Leichenhalle-Baufonds gehörenden 5 % Goldpfandbriefe verkauft und ebenfalls zur Deckung der Schulden verwendet worden. Diese Durchführung, die für die Gemeinde eine Zinsenersparnis bedeutet, ist in der Verwaltungsausschuss-Sitzung vom 12.II.1935 beraten und gebilligt worden. Der Gemeindetag nimmt ohne Wechselrede den Bericht des Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis. Der Bürgermeister berichtet sodann, dass die Frage der Stadtrandsiedlung aktuell geworden ist und dadurch sich auch eine Regelung hinsichtlich der Sportplätze als notwendig erwiesen habe. Er führt aus, dass für die Durchführung dieses Projektes ein günstiger Platz gefunden werden musste, und dass nach seiner Ansicht und der des Verwaltungsausschusses nur der Platz nächst der Bundeslehranstalt in Frage komme. Der Verwaltungsausschuss, der sich in den Sitzungen vom 9. und 29.I., 7. und 29.III. l.J. mit der Frage befasst hat, ist der Ansicht, den Platz nächst der Bundeslehranstalt der Allgem. Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft in Linz, die die Randsiedlung in Steyr durchführen wird, um den Bilanzwert von S 60.000.- zu überlassen. Da der Radfahrerbund in Steyr die Rennbahn verkaufen will, schlägt Bürgermeister Dr. Walk auf Grund des Gutachtens des Verwaltungsausschusses vor, diesen Platz um den vorgeschlagenen Preis von S 17.000 - S 20.000 aus dem Kaufschilling per S 60.000.- anzukaufen und den Restbetrag an die Landeshypothekenanstalt zur Abzahlung von Schulden zu überweisen. Der Bürgermeister stellt sodann die Angelegenheit zur Wechselrede. Gemeinderat Weindl hält es für richtig, den Grund als Ersatz für den kleinen Exerzierplatz anzukaufen. Gemeinderat Dr. Doppler frägt an, zu welchem Zweck die Rennbahn angekauft werden soll. Der Bürgermeister erwidert darauf, dass in erster Linie getrachtet werden muss, den ohnehin nicht grossen Grundbesitz der Gemeinde nicht noch mehr zu schmälern und dass weiters der Ankauf der Rennbahn sich aus sportlichem Interesse für notwendig erweise, da durch den Verkauf des Exerzierplatzes, der dort befindliche Sportplatz verloren gehe. Der Bürgermeister betont, dass es gar keinen Zweifel gibt, dass für die vielen Sportvereine der eine
Sportplatz bei der Industriehalle zuwenig sei, selbst wenn man die Vereine, wie den christlich-deutschenTurnverein und den deutschen Turnverein, die ihre eigenen Plätze haben, ausschaltet. Es ist unbedingt den beiden grossen Sportvereinen d.s. der GewerkschaftsTurnverein samt österr. Sportklub und der Sportklub "Amateure" je ein Platz zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre Veranstaltungen durchführen können. Er bemerkt weiters, dass von verschiedenen Seiten die Meinung aufgetaucht sei, den Sportplatz bei der Industriehalle aufzulassen. Mit dieser Frage hat sich der Verwaltungsausschuss eingehend befasst und ist zur einhelligen Ansicht gekommen, den Platz als Sportplatz zu belassen, um den sportlichen Interessen Genüge zu tun. Weiters hat der Verwaltungsausschuss die Ansicht vertreten, den Sportplatz bei der Industriehalle dem Gewerkschafts-Turnverein und die Rennbahn dem Sportklub "Amateure" zu verpachten. Der Bürgermeister stellt nunmehr diesen Punkt zur Wechselrede. Stadtrat Hofer ist der Ansicht, den Sportplatz nicht zu verkaufen und auch nicht zu verpachten, um ihn für den Jahrmarkt freizuhalten und um ihn anderseits für Eigenbedarf jederzeit zur Verfügung zu haben. Der Bürgermeister erwidert darauf, dass man sich entscheiden müsse, ob der Platz als Sportplatz weiterbelassen oder als Jahrmarktplatz benützt werden soll, da es nicht möglich ist, einen Sportplatz auch für andere Zwecke zu benützen. G.R. Dr. Mayr frägt über die Höhe des Pachtschillinges an. Der Bürgermeister erwidert, dass nur ein geringer Pachtschilling in Frage komme, da die Stadtgemeinde aus kulturellen Gründen in diesem Punkt den Sportvereinen entgegenkommen müsse. Er stelle sich vor, dass für den Sportplatz bei der Industriehalle ein Pachtschilling von S 1.200.- und für den Platz auf der Rennbahn ein Pachtschilling von rund S 1.000.- bzw. je nach der Grösse der benützten Fläche ein geringerer verlangt werden soll. Er erklärt weiters, dass bei einer Verpachtung des Sportplatzes bei der Industriehalle in den Pachtvertrag die Bestimmung hineingenommen werden soll, dass im Eigenbedarfsfalle der Platz jederzeit zurückgegeben werden muß. Der Bürgermeister gibt noch auf die verschiedenen Anfragen restlos Aufklärung. St.R. Paulmayr stellt sodann folgenden Antrag: Der Gemeindetag wolle beschliessen, dass der Sportplatz bei der Industriehalle die Werkgemeinschaft der Steyr-Werke A.G., bzw. an den Gewerkschafts-Turnverein und die Rennbahn an den Sportklub "Amateure“ zu verpachten ist und dass es dem Bürgermeister überlassen bleibe, die Höhe des Pachtschillings im Rahmen der angeführten Höhe festzusetzen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Sodann berichtet der Bürgermeister über die Lösung des
Pachtvertrages mit Anton Hanreich betreffend Stadtgut. Er gibt bekannt, dass sich der Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 9.I.1935 mit der Frage der Lösung des Pachtvertrages befasst hat und einhellig die Auffassung vertreten hat, dem Pächter wegen Nichterfüllung der Vertragsverpflichtungen zu kündigen, sodass das Pachtverhältnis mit 30. April 1935 beendet erscheint. Der Bürgermeister teilt weiters mit, dass der derzeitige Pächter Anton Hanreich der Gemeinde das Anbot gemacht hat, das Stadtgut käuflich zu erwerben. Zu diesem Zwecke ist das Stadtgut vom G.R. Weindl und von seinem Schwiegervater Franz Mayr als Sachverständiger der Landwirtschaft, geschätzt werden und mit S 140.000.- bewertet worden. Im Laufe der Verhandlung mit Anton Hanreich hat sich ergeben, dass er die Kaufsumme nicht aufbringen könne. Es wurde der Ausweg gefunden, ihm das Stadtgut um den Betrag von S 137.000.- unter der Bedingung zu verkaufen, dass er für die Verzinsung und Tilgung des von der Landeshypothekenanstalt zur Zahlung des Kaufschillinges erhaltenen Darlehens innerhalb der Laufzeit aufkommt. Der Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 29.III. mit der Frage befasst und ist zur Überzeugung gelangt, dass dermalen diese Lösung für die Gemeinde die günstigste sei. Weiters ist der Verwaltungsausschuss der Ansicht, in den Kaufvertrag die Bestimmungen hineinzunehmen, dass der Käufer eine Kaution von S 15.000.-, die ihm verzinst wird, zu erlegen habe und dass der Besitz erst nach Tilgung der Schuld in sein Eigentum übergehen soll. Der Bürgermeister stellt sodann die Angelegenheit zur Wechselrede. In dieser kommt die allgemeine Zustimmung zum Verkauf zum Ausdruck. Auf die verschiedenen Anfragen gibt der Bürgermeister Aufklärung und bemerkt noch, dass gegen den Verkauf jedoch ein Umstand und zwar die eventuelle Verwendung der Stadtgutgründe für einen Flugplatz spreche. Nachdem sich niemand zum Wort meldet, erklärt der Bürgermeister, dass er annimmt, dass der Gemeindetag grundsätzlich mit dem Verkauf unter den bekannten Bedingungen einverstanden sei. Der Bürgermeister gibt weiters bekannt, dass er nach Anhörung des Verwaltungsausschusses (Sitzung vom 12.11.1935) die Erhöhung, der Verwaltungsabgabe für Vieh- und Fleischbeschau um 100 % ab 1.III.1935 beantragt habe und begründet dies damit, dass in anderen Städten höhere Gebühren eingehoben werden und dass anderseits durch diese Erhöhung die Konsumenten keine Belastung erfahren, da die Erhöhung ohneweiters von den Fleischhauern getragen werden kann. Er teilt weiters mit, dass auch die Trichinenschau eingeführt wird und durch diese Massnahme die Anschaffung eines Trichinoskopes notwendig werde. Diese Mehrkosten können leicht aus der Erhöhung, die rund S 30.000.- jährlich beträgt, gedeckt werden. Er bemerkt noch,
dass die Genehmigung der Landesregierung noch nicht eingelangt ist. Sodann lässt er über den in der Verwaltungsausschuss-Sitzung vom 12. II.1935 beratenen und gebilligten Amtsantrag abstimmen, dem einstimmig zugestimmt wird. Der Bürgermeister nimmt sodann zur Jahrmarktsfrage Stellung und führt aus, dass diese Frage in letzter Zeit besonders viel besprochen worden ist und dass in der Angelegenheit grosse Meinungsverschiedenheiten in der Bevölkerung bestehen. Er erklärt, die Frage sei dadurch aktuell geworden, dass der Militärverwaltung an Stelle des kleinen Exerzierplatzes nächst der Bundeslehranstalt ein geeigneter Platz und zwar der Platz bei der Alpenjägerkaserne, auf dem bisher der Markt abgehalten worden ist, zur Verfügung gestellt werden muss. Besonders die Kaufleute von Steyrdorf haben sich für den Verbleib des Jahrmarktes am derzeitigen Platz eingesetzt. Er bemerkt noch, dass auch die Ansicht vertreten wird, den Jahrmarkt am Wieserfeld abzuhalten. Der Bürgermeister stellt sodann die Angelegenheit zur Wechselrede, St.R. Hofer und G.R. Hambrusch sprechen sich für. die Verlegung des Jahrmarktes auf den Platz bei der Industriehalle aus, während G.R. Weindl für den Verbleib des Marktes auf den derzeitigen Platz eintritt. G.R. Dr. Doppler wendet sich aus sozialen und hygienischen Gründen gegen die Abhaltung des Marktes auf dem Wieserfeldplatz. In der weiteren Wechselrede kommt zum Ausdruck, dass der Markt solange auf dem dezeitigen Platz abzuhalten sei, als die Militärverwaltung die Bewilligung hiezu gebe. St.R. Hofer stellt den Antrag, den Jahrmarkt solange als der Platz bei der Alpenjägerkaserne zur Verfügungsteht dort abzuhalten und im Falle einer Verlegung, ihn auf den Platz bei der Industriehalle zu verlegen. G.R. Weindl stellt hierauf den Antrag, den Markt dort zu belassen, wo er vorläufig ist. Der Bürgermeister erwidert noch auf die verschiedenen Anfragen und lässt sodann über die Anträge abstimmen. Der Antrag des Stadtrates Hofer wird einstimmig abgelehnt, während dem Antrage des G.R. Weindl einhellig zugestimmt wird. Der Bürgermeister teilt weiters mit, dass der Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 7.III. einhellig die Auffassung vertreten hat, im Interesse der Förderung der Stadt, die Verwendung eines Werbestempels vom Postamte Steyr anzustreben. Weiters gibt er bekannt, dass der derzeitige Leiter der Fremdenverkehrsstelle Herr Friedrich Schickl seine Stelle zurückgelegt hat und stellt zur Wechselrede, ob Herr Schickl aufgefordert werden soll, die Stelle wieder zu übernehmen oder ob man sich mit der Tatsache abfinden soll. Er führt sodann aus, dass er sich schon
seit längerer Zeit mit dem Gedanken befasst habe und durch die Zurücklegung der Leiterstelle durch Herrn Schickl nunmehr entschlossen sei, ein Fremdenverkehrsamt zu schaffen, das künftig den Bürgermeister zum Vorsitzenden habe und aus folgenden Mitgliedern bestehen soll: Professor Gregor Goldbacher, als Obmann des Vereines "Heimatpflege“, Friedrich Landsiedl, als Obmann des Verschönerungsvereines, Dr. Hanau und Ing. Rausch, als Fachmänner der Propaganda in Wort und Bild und Kustos Kainz, als Fachmann auf dem Gebiete der Geschichte der Stadt Steyr. Als Geschäftsführer stelle er sich Dr. Hanau vor, der wegen seiner Beziehungen zu den Zeitungen und Zeitschriften des In- und Auslandes und zu den Fremdenverkehrsstellen sehr geeignet wäre. Die Kanzleiarbeiten soll derzeit Mag. Beamte Eduard Alte und später, wenn ein passender Raum für die Unterbringung der Fremdenverkehrsstelle im Rathaus gefunden ist, ein anderer Beamter des Magistrates besorgen. G.R. Dr. Doppler schlägt für die Geschäftsleiterstelle Prof. Goldbacher vor, der ein gebürtiger Steyrer ist und sich für die Stadt bereits viele Verdienste erworben hat, G.R. Hübl stellt den Antrag, den Rücktritt des derzeitigen Geschäftsleiters Friedrich Schickl zur Kenntnis zu nehmen und ihm den Dank für seine Tätigkeit auszusprechen und weiters die Zustimmung zur Schaffung eines Fremdenverkehrsamtes in dem vom Bürgermeister vorgeschlagenen Sinne zu geben. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. G.R. Weindl beantragt sodann die Unterbrechung der Sitzung, welchem Antrage einstimmig zugestimmt wird. Die Sitzung wird um 23 Uhr 12 Min. interbrochen und die Fortsetzung für Freitag, den 3. ds.M. festgesetzt. Der Bürgermeister setzt die für Freitag, den 3.ds. angesetzte, aber infolge dienstlicher Verhinderung nicht stattgefundene Sitzung, am Montag, den 6. Mai um 20 Uhr 15 fort und entschuldigt vor Eingang in die Tagesordnung nachstehende Mitglieder des Gemeindetages; St.R. Franz Paulmayr, die G.R. Peter Hambrusch, Karl Rosner, Franz Fleischmann und Alois Schliessleder. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass er zu Pkt. 1) der Tagesordnung noch weitere vier Berichte zu bringen habe und zwar: Die Neuregelung der Landeszweckabgabe, die Auflassung des städt. Jugendamtes, die Geschäftseinteilung des Magistrates und die Eingemeindung von St. Ulrich.
Der Bürgermeister bringt sodann den Bericht über die Neuregelung der Landeszweckabgabe, mit der sich bereits der Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 12. IV. befasst hat. Er gibt in seinen Ausführungen bekannt, dass die im Vorjahre eingehobene Landeszweckabgabe in keiner Weise den Unterschied in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von ledigen und verheirateten Personen berücksichtigt und dass diesmal für das Ausmass der Abgabe die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit massgebend war, während früher Ledige und Verheiratete nicht nur die gleiche Abgabe zu leisten hatten, sondern der Ehegatte sogar zur Beitragsleistung für seine Frau herangezogen worden ist. Diese Härten sind diesmal ausgemerzt worden und es ist durch die Novellierung eine Verschiebung des Kontingentes zu Ungunsten der Ledigen die den Ausfall der Abgabe auf Grund der ermässigten Sätze für die Verheirateten und kinderreichen Familienerhalter zu tragen haben. Der Bürgermeister erklärt sodann, dass durch einen Beschluss des Gemeindetages zum Ausdruck gebracht werden soll, dass die Reform günstig erscheint und dass die Gemeindeverwaltung auf Grund der heurigen Erfahrung die Reform weiterführen soll. Nachdem er noch auf die verschiedenen Anfragen Aufklärung gegeben hat, ersucht er den Gemeindetag um seine Zustimmung, was einstimmig geschieht. Hierauf berichtet der Bürgermeister über die Auflassung des städt. Jugendamtes und erklärt, dass die Gemeinde aus finanziellen Gründen gezwungen sei, den Aufgabenkreis der Stadtgemeinde auf das gesetzliche unumgängliche Ausmass einzuschränken und daher diejenigen Ressorts, die nicht in den Pflichtkreis der Gemeinde fallen, wie die Angelegenheit der Generalvormundschaft, Berufsberatung und sonstiger freiwilliger Jugendfürsorge unbedingt aufzulassen. Durch diese Auflassung würde sich die Gemeinde rund S 25.000.- jährlich ersparen. Er stelle sich vor, dass die Agenden vom Bezirksjugendamt Steyr-Land übernommen werden sollen. Er habe bereits mit dem zuständigen Referenten beim Land verhandelt, habe aber bis heute keine endgiltige Zusage erhalten, wolle aber trotzdem darauf bestehen, dass entweder das Land die Agenden zur Gänze übernimmt oder zumindest einen Zuschuss leistet. Er führt aus, dass sich auch der Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 12.IV. mit der Frage befasst habe und ebenfalls seine Ansicht geteilt hat. Der Gemeindetag nimmt ohne Wechselrede den Bericht des Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis. Sodann berichtet der Bürgermeister über die neue Geschäftseinteilung des Magistrates, mit der sich der Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 12. IV. befasst hat und führt aus, dass sich die Neuorganisation aus verschiedenen Gründen und insbesondere zum zwecke der Vereinfachung des Verwaltungsapparates als notwendig erwiesen habe. Es sind einzelne Abteilungen zusammengelegt worden
(z.B. Marktamt und Gewerbeamt) und begründet dies damit, dass derzeit Abteilungen bestanden haben, die ihrem Wirkungskreis nach eigentlich einer anderen Abteilung zugehören oder zumindest unterstellt gehört hätten. Er erklärt weiters, dass in diesem Zusammenhange auch die Einführung des Bargeldverkehres an Stelle des derzeit bestehenden Postsparkassenverkehres beschlossen worden ist, und dass diese Änderung in nächster Zeit durchgeführt werden wird. Der Bürgermeister betont, dass für die Einführung des Bargeldverkehres hauptsächlich der Umstand massgebend gewesen sei, dass die Gemeinde aus den Spesen, die jährlich an die Postparkasse gezahlt werden müssen, leicht einen Beamten zahlen könne, sodass es der Gemeinde möglich sein wird, nach dem durch die Sparmassnahmen notwendig werdenden Personalabbau um einen Beamten zu verringern. Der Bürgermeister ist der Ansicht, dass es in Steyr auf Grund der lokalen Verhältnisse, für den Steuerzahler keinen wesentlichen Zeitaufwand bedeutet, wenn er in Hinkunft seine Zahlungen beim Magistrat anstatt bei der Post leistet. Bei der nun folgenden Wechselrede kommt die Zustimmung zur Neuorganisation des Magistrates zum Ausdruck. Weiters ist der Gemeindetag mit der Anregung des St.R. Hofer wegen Errichtung einer Zahlstelle im Parterre, im Falle der Möglichkeit, einverstanden. Der Bürgermeister berichtet hierauf über die Eingemeindung der Ortschaften Neuschönau, Jägerberg und Ramingsteg. Er erklärt, dass in der Sitzung- am 1.IV.1935 stattgefundenen ausserordentlichen Sitzung der Gemeindetage der Stadt Steyr und der Gemeinde St. Ulrich nur der feierliche Akt der Eingemeindung vollzogen wurde, ohne das Übereinkommen mit der Gemeinde St. Ulrich des Gemeindetage bekanntgegeben zu haben und dass er dies nun nachholen wolle. Einleitend weist der Bürgermeister darauf hin, dass die Eingemeindung natürlich bedingt sei und dass für die Eingemeindung auch die Tatsache massgebend gewesen sei, dass besser situierte Bewohner der Stadt, mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse ihre Neubauten in die Neuschönau und am Jägerberg verlegten, wodurch eine fortwährende Abwanderung von Abgaben aus der Gemeinde Steyr erfolgte. Gewiss musste anderseits die Gemeinde Schulden im hohen Ausmass übernehmen, da es nicht angehe, dass der Gemeinde St. Ulrich, die ihre Gebiete wesentlich verkleinert hat und wodurch auch die Steuerquellen ganz bedeutend verringert wurden, die Schulden zu belassen. Es wird möglich sein, aus den zufliessenden Steuern, die Ausgaben zu decken. Mit einem Wort, derzeit kostet sie nichts und trägt auch nichts. Das eine ist aber sicher, dass der Stadtgemeinde Steyr nach Entfall des Schuldendienst und in der Zukunft sich ein finanzieller Vorteil ergeben wird.
Aber nicht nur die finanzielle Seite ist im erträglichen Sinne und für spätere Zeiten im günstigen Sinne gelöst worden, sondern auch das Prestige der Gemeinde ist durch die in so kurzer Zeit erfolgte Eingemeindung gestiegen. Der Bürgermeister verliest sodann paragraphenweise das bereits im Verwaltungsausschuss vom 13.III.1935 beratene und gebilligte und von der Landesregierung mit Erlass vom 8. IV. 1935, Z1. 452/1-8 genehmigte Übereinkommen. Er gibt noch weitere Erläuterungen und beantwortet die an ihn gestellten Fragen. Die Anfrage des Stadtrates Hack wegen der Entsendung von zwei Mitgliedern in den Gemeindetag aus den eingemeindeten Gebieten beantwortet der Bürgermeister dahin, dass aus diesen ohnehin G.R. Trauner vertreten sei und dass es anderseits nicht möglich sei, zwei Vertreter in den Gemeindetag zu entsenden, da die Mitgliederzahl mit 24 begrenzt ist. Der Bürgermeister bemerkt noch, dass die Eingemeindung zwar von der Landesregierung genehmigt ist, aber noch nicht im Landesgesetz verlautbart worden ist. Er ersucht sodann den Gemeindetag um seine Zustimmung, was einhellig geschieht Zum Schlusse seiner Berichte teilt der Bürgermeister noch mit, dass heute nachm. von einer Abordnung bestehend aus den Herren Oberstleutnant Zaar und Prof. Josef Haslinger eine Denkschrift übergeben worden ist, in der gefordert wird, dass die Stadtgemeinde Steyr das Stadtgut nicht verkaufen soll, um die dazu gehörigen Gründe für einen eventuell in Zukunft zu errichtenden Flugplatz freizuhalten. St.R. Hack nimmt hiezu Stellung und vertritt die Ansicht, dass sich die Gemeinde mit der Luftverkehrs A.G. in Wien ins Einvernehmen setzen soll um zu erfahren, ob die Möglichkeit der Errichtung eines Flughafens in Steyr bestehe. Der Bürgermeister erwidert noch auf einige Anfragen der Gemeindetagsmitglieder und schliesst sich der Meinung des Stadtrates Hack an und erklärt, dass er mit den kompetenten Stellen Fühlung nehmen und einen Sachverständigen vom Heeresministerium verlangen werde, der die Eignung des Platzes als Flugplatz feststellen soll. Nach diesem Punkt schliesst der Bürgermeister über Wunsch der Gemeindetagsmitglieder die Sitzung um 22 Uhr 50 und setzt die nächste Sitzung für Freitag, den 10. Mai um 20 Uhr fest. Der Bürgermeister setzt am festgesetzten Tage um 20 Uhr 15 die Sitzung fort und entschuldigt vor Eingang in die Tagesordnung nachstehende Mitglieder des Gemeindetages: Bürgermeister-Stellv. Alois Janak, Stadtrat Franz Paulmayr
G.R. Dr. Franz Doppler, Karl Kokesch, Johann Köttenstorfer, Alois Schliessleder und Emmerich Trupp. Der Vorsitzende bringt bevor er in die Tagesordnung eingeht noch einige Berichte. Er gibt bekannt, dass der Disziplinarausschuss in der Angelegenheit Franz Konheisner auf Grund der Vorkommnisse bei der Winterhilfe und bei der Verrechnung der Eigenwirtschaft der Fürsorgeanstalten einstimmig den Beschluss auf Verhängung der Disziplinarstrafe des Ausschlusses von leitenden Posten auf unbestimmte Zeit gefasst hat. Diesen Beschluss habe er als Bürgermeister bestätigt und lege ihn nunmehr im Sinne der Bestimmung der Dienstordnung dem Gemeindetag zur Entscheidung vor. Der Beschluss des Disziplinarausschusses wird vom Gemeindetage ohne Wechselrede angenommen. Sodann teilt er noch mit, dass das Konvikt Vogelsang einen Rekurs gegen einen abweisenden Bescheid des Magistrates Steyr wegen Mietzinshellerabgabebefreiung für das Konvikt in Neulust eingebracht hat. Der Bürgermeister erklärt, dass für die Befreiung die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen und daher dem Rekurs nicht stattzugeben sei. Er stellt den Amtsantrag auf Abweisung des Rekurses, dem auch zugestimmt wurde. Zu Punkt 2 der Tagesordnung verweist der Bürgermeister zunächst darauf, dass der Musterentwurf und die Abänderungsbeschlüsse des zur Beratung des Stadtrechtes eingesetzten Ausschusses allen Mitgliedern des Gemeindetages übermittelt worden sind, es daher dem Gemeindetagsmitgliedern möglich war, sich mit der Materie zu beschäftigen und er daher vorschlägt, den Entwurf mit seinen Abänderungen §§weise zu beraten und zu beschliessen. Er geht sodann in die Beratung ein und beginnt mit der Verlesung des Musterentwurfes. § 1 wird ohne Wechselrede einstimmig angenommen. Zu § 2 berichtet der Bürgermeister, dass sich ein Sachverständigenausschuss, insbesondere mit der Frage des historischen Stadtwappens befasst habe und eine genaue Beschreibung und bildliche Darstellung des Stadtwappens im Stadtrecht verankert wird. § 2 wird sohin ohne Wechselrede in der vom Sachverständigenausschuss vorgeschlagenen Fassung einstimmig angenommen. § 3 wird nach zufriedenstellender Beantwortung der von den Gemeindetagsmitgliedern Hack und Steinkellner gestellten Anfragen in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Fassung einstimmig zum Beschluss erhoben. § 4 wird ohne Wechselrede in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Fassung einstimmig angenommen. zu § 5 stellt G.R. Steinkellner den Antrag, die vom Ausschuss beschlossenen Abänderungen fallen zu lassen und den § 5 in der Fassung des Musterentwurfes zu belassen, da die Bezeichnung "Gemeindemitglieder" ohnehin eine Kollektivbezeichnung darstellt und daher die
Ergänzung "ohne Rücksicht auf die Zuständigkeit" gegenstandslos ist. Er stellt weiter den Antrag im drittem Satz die Worte "wenn Umstände eintreten, die für die Mitglieder des Gemeindetages den Verlust der Mitgliedschaft zur Folge haben" zu streichen. § 5. wird in der Fassung des Musterentwurfes mit den Abänderungsanträgen des G.R. Steinkellner einstimmig angenommen. Zu § 6 bemerkt der Bürgermeister, dass die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes nur dann zu gewähren sei, wenn sich der Betreffende um die Stadt Verdienste erworben habe, nicht aber auch dann, wenn diese Verdienste nur Bund und Land betreffen. Auch ist er der Ansicht des Ausschusses, dass der Abs. 3 zu streichen sei, da bei der Verleihung von Ehrenbürgerrechten ohnehin sorgfältig vorgegangen werden müsse, sodass ein Widerruf überhaupt nicht in Frage kommen kann. § 6 ist in der vom Stadtrechtsausschuss vorgeschlagenen Fassung einstimmig angenommen worden. Zu § 7 bemerkt der Bürgermeister, dass dieser Punkt vom Ausschuss zur Beratung un d Beschlussfassung zurückgestellt worden ist und daher die Frage, ob zwischen Bürgermeister und Gemeindetag noch ein Organ, in diesem Falle der "Stadtrat" eingegliedert werde soll, noch offen sei. Er führt aus, dass der Stadtrat keine historische Bedeutung habe, weil er aus dem mit Rücksicht auf die Gemeindefinanzen eingesetzten "Ersparungskomitee“ hervorgegangen und er mit Erlassung des neuen Gemeindestatutes im Jahre 1930 geschaffen worden sei. Er ist der Ansicht, dass bei Bestehen von 2 Organen, Gemeindetag und Stadtrat zweifellos ein Organ seine Bedeutung einbüsse und zwar zweifelsohne der Gemeindetag, wie ja die Erfahrung seit Bestehen des Stadtrates deutlich erwiesen hat. Er beantragt daher dem § 7 in der F assung des Musterentwurfes mit der Ergänzung zu Punkt 1 "der Bürgermeister, bezw. dessen Stellvertreter“ zuzustimmen. In der nun folgenden Wechselrede vertritt G.R. Hübl den Standpunkt, dass durch die beschränkte Zahl der Mitglieder des Stadtrates nicht sämtliche Berufsstände vertreten sein können, sodass es der berufsständischen Gliederung besser entspreche, Gemeindeangelegenheiten die der Bürgermeister ohne beschliessendes Organ nicht entscheiden kann im Gemeindetag zu beraten und zu beschliessen, in dem für eine entsprechende Vertretung aller Berufsstände vorgesorgt ist. G.R. Steinkellner schliesst sich den Ausführungen des G.R. Hübl voll inhaltlich an und gibt die Anregung "Arbeitsausschüsse" aus dem Gemeindetag zu bestellen, wie diese schon seinerzeit üblich waren. Der § 7 wird in der Fassung des Musterentwurfes mit dem Zusatzantrag des Bürgermeisters einstimmig angenommen. Zu § 8 des Musterentwurfes gibt der Bürgermeister die Aufklärung, dass die vom Stadtrechtsausschuss vorgeschlagene Fassung
dem Artikel 130 der Bundesverfassung widerspreche und daher verfassungswidrig ist. Er beantragt daher den § 8 in der Fassung des Musterentwurfes unverändert anzunehmen. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschluss erhoben. § 9 wird in der vom Stadtrechtsausschuss vorgeschlagenen Fas- sung zum Beschluss erhoben. Zu § 10 führt der Vorsitzende aus, dass hinsichtlich der Festlegung der Gebühren für den Bürgermeister zwei Möglichkeiten bestehen: Entweder diese für immer im Stadtrecht festzulegen oder sie fallweise im Gemeindetag zu bestimmen. Er meint, dass natürlich sowohl das Eine wie das Andere seine Vor- und Nachteile habe und betont, dass der Ausschuss der Ansicht sei, so wie in Linz, die Gebühren für immer im Stadtrecht festzulegen um die Unabhängigkeit des Bürgermeisters vom Gemeindetage zu wahren. G.R. Neindl ist für die jeweilige Festsetzung der Gebühren im Gemeindetag. G.R. Rossner und St.R. Hofer sprechen sich für die Festlegung der Gebühren im Stadtrecht aus. Nach kurzer Wechselrede entschliesst sich der Gemeindetag einstimmig die Bezüge des Bürgermeisters im Stadtrecht zu verankern. Hinsichtlich der Höhe der Bezüge des Bürgermeisters erklärt der Vorsitzende, dass in Linz diese mit den Bezügen der ersten Dienstklasse eines Bundesbeamten festgelegt worden sind, dass aber selbstverständlich in der viel kleinearen Stadt Steyr die Bezüge in dieser Höhe keine Berechtigung hätten., sondern wesentlich geringer sein müssten. Er bringt sodann, den vom Stadtrechtsausschuss beschlossenen Vorschlag auf Festsetzung der Bezüge des Bürgermeisters mit den jeweiligen Bezügen der Bundesbeamten der III. Dienstklasse, 4. Gehaltsstufe zur Kenntnis, gibt über das Ausmass dieser Bezüge die nötige Aufklärung und betont, dass es auch ganz gut denkbar wäre, die Bezuge des Bürgermeisters mit den Bezügen der III. Dienstklasse, 1. Gehaltsstufe, eines Bundesbeamten festzusetzen und ihm eine Dienstwohnung oder eine Entschädigung für eine Dienstwohnung in angemessener Höhe zuzuerkennen. Er zeigt auch die Nachteile auf, welche die letzte Regelung in sich trägt und eröffnet hierüber die Wechselrede. In dieser vertreten die G.R. Steinkellner und Wünsch die Ansicht, dass die Bezüge in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Höhe festgelegt werden sollen und Steinkellner stellt den diesbezüglichen Antrag. Der G.R. Ing. Grundmüller ist der Auffassung, dass dem Bürgermeister mit Rücksicht auf seine im Stadtrecht festgelegte besondere hohe Verantwortung jeweils die Bezüge in einer Höhe zukommen müssen, die nicht unter den Bezügen des ersten Beamten des Magistrates stehen, welche Auffassung vom Gemeindetag allgemein geteilt wird.
Es stellt daher St.R. Hack den Antrag, die Bezüge des Bürgermeisters mit den jeweiligen Bezügen eines Bundesbeamten der III. Dienstklasse, 5. Gehaltsstufe festzusetzen. G.R. Steinkellner zieht hierauf seinen Antrag zurück. Die Abstimmung über den Antrag des St.R. Hack ergibt die einstimmige Annahme, sodass § 10 in der vom Stadtrechtausschuss vorgeschlagenen Fassung mit dem Abänderungsantrag des Stadtrates Hack beschlossen erscheint. Zu § 11 bemerkt der Bürgermeister, dass der Ausschuss der Meinung ist, dass bei der Stadtgemeinde Steyr ein Bürgermeister-Stellvertreter zur Vertretung des Bürgermeisters genüge, dieser aber vom Gemeindetag aus seiner Mitte gewählt werden solle. Die Bezüge des Bürgermeisters-Stellvertreters sind mit Rücksicht darauf, dass er in dieser Eigenschaft die Fühlung zwischen Bürgermeister und Gemeindetag aufrecht zu erhalten habe, dem Bürgermeister in seinen Obliegenheiten in der Weise zu unterstützen habe, ihm aber eine eigentliche Amtsführung nur bei Verhinderung des Bürgermeisters zukommt, mit 1/3 der Bezüge des Bürgermeisters als angemessen festzusetzen. Weiters ist der Bürgermeister-Stellvertreter, nachdem er auch vom Gemeindetag gewählt wird, wieder vom Gemeindetag abzuberu fen. § 11 wird in der vom Stadtrechtausschuss beschlossenen Fassung einstimmig angenommen. Der § 12 wird in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Fassung, die die Gemeindetagsmitglieder mit 24 und die Dauer der Gemeindetagsperiode mit 5 Jahre festsetzt, ohne Wechselrede einstimmig angenommen. G.R. Fleischmann verlässt die Sitzung. Der Bürgermeister verliest sodann § 13 des Musterentwurfes und die hiezu gefassten Beschlüsse des Stadtrechtausschusses. Er weist darauf hin, dass die vom Stadtrechtsausschuss beschlossene Fassung des Absatzes 1 verfassungswidrige Bestimmungen enthalte. Er schlägt daher für Absatz 1 folgenden Wortlaut vor: "Mitglieder des Gemeindetages können nur Personen sein, die mindestens 26 Jahre alt sind und in der landesunmittelbaren Stadt Steyr durch mindestens 3 Jahr ihrer hauptberuflichen Beschäftigung nachgehen, bzw. in Ermanglung einer solchen ihren ordentlichen Wohnsitz haben." G.R. Steinkellner ist der Ansicht, dass das Wort "Gemeindemitglied" bzw." Gemeindemitgliedschaft " in der Fassung des Absatzes 1 sehr wohlverankert sein soll, weil es nach dem vom Bürgermeister vorgetragenem Wortlaut theoretisch möglich sei, dass ein Ausländer, der in der landesunmittelbaren Stadt Steyr durch mindestens 3 Jahre seiner Beschäftigung nachgeht, bzw. in Ermanglung einer solchen seinen ordentlichen Wohnsitz hat, Mitglied des Ge-
meindetages werden könne. Andererseits soll aber die Möglichkeit offen gelassen werden, Personen, die auf Grund ihrer Erfahrung und sonstiger Verbundenheit mit der Stadt, der Stadt wertvolle Dienste leisten können, diese nicht daran zu hindern, dass sie im Falle einer zeitweiligen Abwesenheit erst wieder 3 Jahre in Steyr ihrer Beschäftigung nachgehen, bzw. ihren ordentlichen Wohnsitz haben müssen, um in den Gemeindetag entsendet werden zu können. Er schlägt daher für den Absatz 1 folgende Fassung vor: "Mitglieder des Gemeindetages können nur Gemeindemitglieder sein, die mindestens 26 Jahre alt sind und die Gemeindemitgliedschaft durch 3 Jahre besitzen, soferne sie in der landesunmittelbaren Stadt Steyr ihren ordentlichen Wohnsitz haben." Der Bürgermeister macht noch aufmerksam, dass es bei dieser Fassung vorkommen kann, dass die Entsendbarkeit eines Gemeindemitgliedes in den Gemeindetag verhindert wird, wo es nicht erwünscht ist. Er weist darauf hin, dass ein öffentlicher Angestellter oder Staatsbeamter durch seine Versetzung das Heimatrecht, damit die Gemeindemitgliedschaft verliert und erst wenn er wieder definitiv nach Steyr versetzt wird, die Gemeindemitgliedschaft neu erwirbt. Es sei daher zweckmässig den vom Gemeinderat Steinkellner vofgeschlagenen Wortlaut zu ergänzen und nach den Worten "durch 3 Jahre besitzen" die Worte "bzw. in den letzten 10 Jahren besessen haben" einzufügen. Er betont, dass nunmehr durch die neue Fassung der Struktur der Stadt Steyr voll und ganz Rechnung getragen werde. Es wird dadurch Gemeindemitgliedern, die bereits 3 Jahre ansässig waren und durch die wirtschaftlichen Verhältnisse in Steyr gezwungen waren wegzuziehen und innerhalb 10 Jahren wieder zurückkehren, die Möglichkeit gegeben, sofort wieder in den Gemeindetag entsendet werden zu können, ohne erst eine gewisse Frist abwarten zu müssen. Es bleiben ja doch vielfach Menschen mit der Stadt in inniger Fühlung, obwohl sie mit Rücksicht auf die Wohnungsverhältnisse zeitweilig in der Nachbargemeinde wohnen oder mit Rücksicht auf die Arbeitsverhältnisse vorübergehend ausserhalb Steyr zu arbeiten und zu wohnen gezwungen sind. Die vom Ausschuss vorgeschlagene Abänderung des Absatzes 1 wird fallen gelassen und der Absatz 1 des Musterentwurfes mit den vom G.R. Steinkellner und vom Bürgermeister beantragten Fassung einstimmig angenommen. Zu Absatz 2 in der vom Stadtrechtausschuss vorgeschlagenen Fassung führt der Bürgermeister aus, dass der Ausschuss einhellig der Ansicht war, dass es wohl nicht angebracht sei "öffentliche Bedienstete" unter Absatz 3 des Musterentwurfes einzureihen, wo diejenigen Gemeindemitglieder angeführt sind, die auf Grund irgend eines geistigen Gebrechens oder einer strafbaren und unwürdigen Handlung von der Entsendbarkeit in den Gemeindetag ausgeschlossen sind. Nach kurzer Wechselrede wird Absatz 2 in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Fassung einhellig angenommen.
Zu Absatz 3 bemerkt der Bürgermeister, dass er hinsichtlich der Punkte 5 und 6 der Ansicht sei, dass diese in das Stadtrecht, das ja auf lange Zeit hinaus bestimmt ist, nicht hineingenommen werden sollen, da die diesbezüglichen Ausschliessungsgründe vorübergehender Natur sind. Weiters ist er der Meinung, dass Pkt. 9 belassen werden soll, weil es nicht gut vereinbar sei, dass jemand, der unter Umständen von Beschlüssen des Gemeindetages abhängig ist, Mitglied des Gemeindetages sei. Dieser Ansicht des Bürgermeisters wird beigepflichtet und Absatz 3 in der Fassung des Musterentwurfes nach Weglassung der Pkt. 1, 5 und 6 einstimmig zum Beschluss erhoben, sodass die Pkte. 2 - 4 und 7 - 9 die Bezeichnung 1 - 6 erhalten. Über Vorschlag des Bürgermeisters wird im § 14, ebenso wie im § 9 zwischen den Worten "dem Vaterlande" die Worte "Bundesstaat Österreich als seinem" eingefügt. Zu § 15 beantragt Stadtrat Hack im Absatz 2 das Wort "schriftlich" zu streichen, weil es seiner Ansicht nach zweckmässig sei, wenn dem Gemeinderat die Möglichkeit offen gelassen ist, in den Sitzungen des Gemeindetages auch mündlich Anträge einzubringen. Die Abstimmung über diesen Antrag ergibt dessen einstimmige Annahme. Ausserdem wird im Absatz 2 das Wort "Protokoll" durch das deutsche Wort "Niederschrift" ersetzt. Im § 16 wird, die Worte dasselbe" aus stilistischen Gründen durch das Wort "diese" ersetzt. Über verschiedene Anfragen von Gemeinderäten zu § 17 gibt der Bürgermeister die Aufklärung, dass hinsichtlich der Bestellung bzw. Wahl des Gemeindetagsmitgliedes und der Entsendung von Ersatzmitgliedern im Falle des Ausscheidens von bestellten bzw. gewählten Gemeindetagsmitgliedern, das vom Landtag zu erlassende gegenständliche Gesetz Aufschluss geben werde. Absatz 2 des § 17 regelt jedoch bereits den Ersatz für den Fall der Ernennung eines Gemeindetagsmitgliedes zum Bundesminister. § 17 wird sodann in der Fassung des Musterentwurfes unverändert angenommen. Im Absatz 2 des § 18 des Musterentwurfes wird nach den Worten "des Bürgermeisters oder" die Worte "in dessen Vertretung" eingefügt. Hinsichtlich der im Pkt. 5 festgelegten Nichtöffentlichkeit, bzw. Öffentlichkeit sei von Gemeindetagssitzungen sind der Bürgermeister und Stadtrat Hack der Ansicht, dass die Fassung des Musterentwurfes sehr zweckmässig ist, soferne der Gemeindetag wirklich seine Funktion als beratende und beschliessende Körperschaft behalte und nicht an andere Körperschaften, wie Ausschüsse u.dgl. abtreten soll. G.R. Weindl gibt zu bedenken, dass die Öffentlichkeit schon ein gewisses Interesse an der Arbeit im Gemeindetage habe,
pflichtet aber der Stellungnahme des Bürgermeisters und des St.R. Hack bei, soferne für eine amtliche Verlautbarung, der im Gemeindetag behandelten Angelegenheiten in der Presse Sorge getragen wird. Die §§ 19 bis einschliesslich 23 werden in der Fassung des Musterentwurfes unverändert angenommen. § 24 wird in der Fassung des Musterentwurfes mit dem vom Stadtrechtausschuss beschlossenen Abänderungen angenommen. Die Sitzung wird um 22 Uhr 50 unterbrochen und die Fortsetzung für Dienstag, den 14. Mai 1935 um 20 Uhr festgesetzt. Der Bürgermeister setzt am festgesetzten Tage um 20 Uhr 15 die Sitzung fort und entschuldigt vor Eingang in die Tagesordnung nachstehende Mitglieder des Gemeindetages: Bürgermeister-Stellv. Janak, St.R. Voglsam, die G.R. Dr. Doppler, Fleischmann, Hübl, Kokesch, Köttenstorfer, Schliessleder, Trupp, Trauner und Wünsch. Vor Eingang in die Beratung des III. Hauptstückes des Stadtrechtes bringt der Bürgermeister mit Zustimmung des Gemeindetages folgende Angelegenheiten zur Verhandlung: 1. Vorzeitige Auflösung des zwischen der Steyr Werke A.G. und der Stadtgemeinde Steyr bestehenden Mietvertrages bezüglich des Spielplatzes auf der Ennsleiten, wo sich das Kinderheim des ehem. Vereines "Freie Schule - Kinderfreunde" befindet. Der Bürgermeister berichtet, dass die Stadtpfarrkirche Steyr das Kinderheim kaufen will und selbstverständlich auch den Grund, auf welchen dieses steht hiezu erwerben will. Da aber die Stadtgemeinde Steyr ein bis zum Jahre 1961 dauerndes Bestandsrecht hinsichtlich dieses Grundes und auch ein grundbücherliches einverleibtes Vorkaufsrecht habe, sei zur Ermöglichung dieses Kaufes der Verzicht der Stadtgemeinde Steyr auf das Bestandsrecht und das Vorkaufsrecht erforderlich. Er bittet daher den Gemeindetag zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. G.R. Weindl ist der Ansicht, dass die Stadtgemeinde Steyr auf ihr Recht verzichten soll, da dieses für die Stadtgemeinde keine Bedeutung mehr habe. Diese Ansicht wird vom Gemeindetag geteilt. Der Bürgermeister stellt nun folgenden Amtsantrag: Der Gemeindetag beschliesse den zwischen der Stadtgemeinde Steyr und der Steyr Werke A.G. abgeschlossenen Mietvertrag vom 12.8.1931, Zl. 4474 einvernehmlich vorzeitig aufzulösen und die Löschung des auf Grund dieses Antrages in der E.Zl. 574 der Kat.Gem. Steyr einverleibten Vorkaufsrechtes zu bewilligen, soferne dadurch die diesbezüglichen Parzellen in das Eigentum des nunmehrigen Eigentümers des Kinderheimes gelangen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
2. Festsetzung der Fristen für die Feuerbeschau und Überprüfung der elektrischen Installationen und der Blitzableiteranlagen im Stadtgebiete Steyr. Stadtrat Paulmayr bringt folgenden Amtsantrag zur Verlesung: Der Gemeindetag beschliesse, auf Grund des § 7, Abs.3 des Gesetzes vom 8.6.1932, L.G.Bl.Nr. 33, die Frist für die feuerpolizeiliche Beschau und für die Überprüfung der elektrischen Installationen und der Blitzableiteranlagen mit je 6 Jahren festzusetzen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die für eine rasche und zweckmässige Durchführung der Beschau erforderlichen Kommissionen im Einvernehmen mit dem Stadtbauamte zu bestellen. Der Antrag wird ohne Wechselrede einstimmig angenommen. Sodann geht der Bürgermeister in die Beratung des III. Hauptstückes des Musterentwurfes für das Stadtrecht ein. Die §§ 25 bis einschliesslich 32 werden in der Fassung des Musterentwurfes einstimmig zum Beschluss erhoben. Zu § 33 berichtet der Bürgermeister, dass der Stadtrechtausschuss die Beschlussfassung über das Notrecht des Bürgermeisters zurückgestellt habe. Er gibt Aufklärung über das Wesen des im Musterentwurfes verankerten Notrechtes und bemerkt hiezu, dass es heute bereit eine selbstverständliche, in allen Verfassungen verankerte Sache sei, den Vollzugsorganen ein in bestimmten Grenzen festgelegtes Notrecht einzuräumen. G.R. Steinkellner ist der Ansicht, dass das im Musterentwurf verankerte Notrecht des Bürgermeisters ohnehin nur für jene Fälle vorgesehen sei, in denen die Beschlussfassung des Gemeindetages ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann. Es könne daher seiner Ansicht nach der Gemeindetag der unveränderten Annahme des § 33 des Musterentwurfes unbedenklich zustimmen. St.R. Hack vertritt die gleiche Ansicht. Der Bürgermeister lässt über den § 33 in der Fassung des Musterentwurfes abstimmen und wird dessen Annahme einstimmig beschlossen. § 34 wird in der Fassung des Musterentwurfes unverändert angenommen.§ 35 wird in der Fassung des Musterentwurfes mit dem vom Stadtrechtausschuss beschlossenen Abänderungen angenommen. Ausserdem wird im Pkt. 5 nach den Worten "Aberkennung des Bürgerrechtes und" die Worte "die Verleihung" eingefügt. Zu Pkt. 7 ist der Bürgermeister der Ansicht, dass die Regelung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Arbeiter durch den Gemeindetag nicht zweckmässig sei. Stadtrat Hack pflichtet dieser Ansicht bei und erinnert an die Schwierigkeiten, die sich beim Abschluss des letzten Kollektivvertrages für die städt. Arbeiter ergeben haben. G.R. Steinkellner ist der Ansicht, dass die Regelung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Arbeiter doch dem Gemeindetag vorbehalten bleiben soll, weil es sich ja hiebei um wich-
tige Angelegenheiten der Berufsstände handle, zu welchen im Gemeindetag Gelegenheit gegeben werden müsse, Stellung zu nehmen. Auch G.R. Schwarzlmüller ist der Ansicht, dass diese Regelung eine dem Gemeindetag vorbehaltene Angelegenheit bleiben soll. Schliesslich einigt sich der Gemeindetag dahin, die grundsätzliche Regelung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Arbeiter dem Gemeindetag vorzubehalten und wird daher im Pkt. 7 des § 35 zwischen den Worten "die Regelung" das Wort "grundsätzliche" eingefügt. Die §§ 36 bis einschliesslich 41, Abs. 1, werden in der Fassung des Musterentwurfes mit den vom Stadtrechtausschuss beschlossenen Abänderungen ohne Wechselrede einstimmig zum Beschluss erhoben. Zu Absatz 2 des § 41 des Musterentwurfes beantragt Stadtrat Paulmayr, das Notrecht des Bürgermeisters hinsichtlich ausserplanmässiger oder überplanmässiger Ausgaben mit S 10.000.- festzulegen. Diesem Antrag wird zugestimmt und erscheint daher Abs. 2 des § 41 in der Fassung des Musterentwurfes, den nach den Worten "soferne sie" der Betrag "S 10.000.- " einzufügen ist, angenommen. Die §§ 42 bis einschliesslich 55 des Musterentwurfes werden mit den vom Stadtrechtausschuss beschlossenen Abänderungen ohne weitere Wechselrede einstimmig angenommen. Bevor der Bürgermeister die Beratung über das Stadtrecht abschliesst, fordert er die Gemeindetagsmitglieder auf, allfällige Wünsche und Anregungen bezüglich der Fassung des Stadtrechtes noch bekanntzugeben. Der Bürgermeister ist der Ansicht, dass im § 23 an Stelle der Worte "städtische Bedienstete" richtig die Worte "städtische Angestellte" zu setzen seien, weil unter Bedienstete auch die städt. Arbeiter zu verstehen seien, deren Rechte und Pflichten aber nicht in einer Dienstordnung und in Vorschriften über das Dienstund Besoldungsrecht geregelt seien und auch deren grundsätzliche Gleichstellung mit den jeweiligen Bezügen der städt. Angestellten nicht entspreche. G.R. Steinkellner ist der Ansicht, dass diese Änderung nicht notwendig sei, weil im gleichen Paragraph auch von Staatsbediensteten die Rede sei. Der Bürgermeister klärt den Unterschied auf und wird der der Wortlaut des § 23 im Sinne der Anregung des Bürgermeisters einstimmig beschlossen. G.R. Kammerhofer gibt zu § 6, Abs. 3 zu bedenken, dass der Widerruf der Ernennung zum Ehrenbürger vielleicht doch in manchen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2