mit wohlhabenderen Leuten ist als der Ortsteil Ramingsteg. Der Herr Bürgermeister hat sich aber auch bereit erklärt, unsere Schulden zu übernehmen. Denn so wäre es nicht mehr möglich gewesen, weiter zu vegetieren. Aus diesem Anlasse bitte ich auch die Mitglieder des Gemeindetages von St. Ulrich und ganz besonders die Mitglieder der der Stadt Steyr eingemeindeten Ortsteile, den herzlichsten Dank für die verständnisvolle Mitarbeit entgegenzunehmen, die es mir erst ermöglicht hat, in verhältnismässig kurzer Zeit eine weittragende und bedeutungsvolle Entscheidung zu treffen. Es ist gewiss nicht leicht gewesen, der Ausgemeindung zuzustimmen, da bei einer Abstimmung die Bevölkerung bestimmt mit 90 Prozent für St. Ulrich gewesen wäre. Ich muss sagen, dass nur der Weitblick dahin geführt hat, dass die Vertreter dieser Ortsteile sich gesagt haben: es wird nur zum Vorteil beider Teile gereichen! Hiemit übergebe ich die Ortsteile Neuschönau, Jägerberg und Ramingsteg der Gemeinde Steyr." Sodann hält Bürgermeister Dr. Josef Walk folgende Ansprache: „Herr Bürgermeister! Herr Hofrat! Meine Herren! Ich übernehme namens der Stadt Steyr die eingemeindeten Gebiete Neuschönau, Jägerberg und Ramingsteg in die Verwaltung der Stadtgemeinde Steyr und zwar den eigenen und selbständigen Wirkungskreis und auch in den Wirkungskreis als politischer Bezirk. Mit der Rechtskraft der Verfügung, die ich auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses des Gemeindetages vom 17. November 1934 nach Zustimmung des Verwaltungsausschusses treffen konnte, und nach Zustimmung und Begutachtung des Herrn Landeshauptmannes ist diese Eingemeindung hiemit vollzogen. Es wird nun unsere Sache sein, dass wir die Ueberführung aus dem Gebiete der Gemeinde St. Ulrich und dem politischen Bezirke Steyr-Land in das Gebiet der Stadtgemeindeverwaltung als politischen Bezirk und als selbständige Gemeinde ausführen.
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