Gemeindetagsprotokoll vom 11. November 1934

in dessen Verhinderung den Burgermeister-Stellvertreter zu ermächtigen, bis zum Erscheinen des nach Art.124 der Verfassung zu erlassenden Stadtrechtes alle in den Wirkungskreis der Gemeinde fallenden Angelegenheiten selbständig zu erledigen. Bis zur Wahl des nach der Verfassung vorgesehenen Stadtrates wird dem Bürgermeister ein Verwaltungsausschuss (Beirat), bestehend aus dem Bürgermeister-Stellvertreter und 4 weiteren Mitgliedern des Gemeindetages mit beratender Stimme beigegeben. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses führen den Titel "Stadtrat". In den Wirkungskreis des Verwaltungsausschusses fällt die Beratung des Bürgermeisters in allen Angelegenheiten, in denen nach der Verordnung des Landeshauptmannes vom 19. März 1934. L.G.Bl. Nr. 23, die Anhörung oder Beschlussfassung des Beirates vorgesehen war." Das Gemeindetagsmitglied Franz Paulmayr beantragt dem vom Bürgermeister gestellten Ermächtigungsantrag ohne Debatte zuzustimmen, weil ja auch der Gemeindetag der Landeshauptstadt Linz seinem Bürgermeister eine gleiche Ermächtigung erteilt hat. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Punkt 4.) Der Bürgermeister übernimmt nun den Vorsitz. Er erklärt, dass ein Verwaltungsausschuss zu wählen sei, der aus dem Bürgermeister-Stellvertreter und vier weiteren Mitgliedern des Gemeindetages besteht und ersucht um diesbezügliche Vorschläge.Das Gemeindetagsmitglied Otto Wünsch stellt den Antrag, folgende Mitglieder zu entsenden: Hack Gustav, Hofer Albert, Paulmayr Franz und Voglsam Josef. Dieser Antrag wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Sodann ergreift Bürgermeister Dr. Josef Walk nochmals das Wort und gibt folgende Erklärung ab:

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