Gemeindetagsprotokoll vom 8. August 1934

sowie des Hausteiles des auf der ersten Parzelle erbauten Wohnhauses Schlüsselhofgasse Nr. 24 (K.Nr. 31, links der Steyr) zur Verbreiterung der Schlüsselhofgasse laut Verbauungsplan Zl. 7583 (genehmigt in der Gemeinderatssitzung vom 23.März 1930) erforderlich sind, zu folgenden Leistungen bereit: 1.) Der in dem vorgenannten Hause wohnhaften Partei Frau Anna Stoll auf Lebensdauer eine von der Stadtgemeinde Steyr beizustellende Wohnung kostenlos zu überlassen. 2.) Den von der jetzigen Hausfront bis zur Baulinie ragenden Hausteil zu demolieren und in die Bauflucht einen neuen einfachen, primitiven Zaun mit einer Eingangstüre als Abschluss gegen die Schlüsselhofgasse herzustellen. Die Forderung, betreffend die Aufführung der Hausfrontmauer, Innenarbeiten und sonstigen Leistungen werden von der Stadtgemeinde Steyr abgelehnt. Die Annahme dieses Vorschlages wird mit Ende August 1934 befristet; bei Nichtannahme dieses Anbotes wird auf die Verbreiterung dortselbst dermalen verzichtet." Einstimmig angenommen. Sodann teilt Stadtrat Hack mit, dass er wegen entsprechender Verwertung der bisher unentgeltlich benützten Wohnungen und der Garage in der ehemaligen Reitschule dem Stadtbauamte die erforderlichen Weisungen erteilt habe und über die endgültige Bereinigung dieser Angelegenheit seinerzeit berichten werde. Stadtrat Dr. Walk berichtet über den Stand der Verhandlungen in Angelegenheit des Volkskinos und betont, dass er nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt Dr. Kornheisl zur Ueberzeugung gekommen sei, dass die Uebernahme der Gesellschaftsanteile der Volkskino, Ges.m.b.H., durch die Stadtgemeinde bei Eintritt als Gesellschafterin lediglich eine Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht aber mit dem Vermögen der Stadtgemeinde bedeute. Es wäre daher zweckmässig, wenn die Stadtgemeinde

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