Niederschrift über die Sitzung des Beirates des Regierungskommissärs der Stadt Steyr, am Mittwoch, den 8. August 1934, um 16 Uhr. Anwesend: Vorsitzender: Regierungskommissär Dr. Florian Hirtmayr, die Stadträte: Hack Gustav, Hambrusch Peter, Janak Alois, Kammerhofer Ignaz, Ramoult Stefan, Dr. Walk Josef. vom Magistrate: Magistrats-Sekretär Dr.Leopold Kühberger. Entschuldigt abwesend: Stadtrat Dr. Lorenz Karl. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und schlägt vor, einen Platz oder eine Strasse in Steyr nach dem toten Bundeskanzler Dr. Engelbert Dollfuss zu benennen. Nach längerer Wechselrede wird einstimmig beschlossen, den Pfarrplatz in "Dollfuss-Platz" umzubenennen. Sodann teilt der Vorsitzende mit, dass das Lokal der ehemaligen Volksbücherei im Hause Grünmarkt Nr. 24 geräumt worden ist und an Interessenten vermietet werden könne. Stadtrat Hack berichtet über das Anbot des Baumeisters Stohl, betreffend Regulierung der Schlüsselhofgasse und stellt folgenden Antrag: "Die Stadtgemeinde Steyr erklärt sich bei unentgeltlicher Abtretung der Grundteile, die von der Bauparzelle 354/1 und der angrenzenden Grundparzelle 1199 (Garten),
sowie des Hausteiles des auf der ersten Parzelle erbauten Wohnhauses Schlüsselhofgasse Nr. 24 (K.Nr. 31, links der Steyr) zur Verbreiterung der Schlüsselhofgasse laut Verbauungsplan Zl. 7583 (genehmigt in der Gemeinderatssitzung vom 23.März 1930) erforderlich sind, zu folgenden Leistungen bereit: 1.) Der in dem vorgenannten Hause wohnhaften Partei Frau Anna Stoll auf Lebensdauer eine von der Stadtgemeinde Steyr beizustellende Wohnung kostenlos zu überlassen. 2.) Den von der jetzigen Hausfront bis zur Baulinie ragenden Hausteil zu demolieren und in die Bauflucht einen neuen einfachen, primitiven Zaun mit einer Eingangstüre als Abschluss gegen die Schlüsselhofgasse herzustellen. Die Forderung, betreffend die Aufführung der Hausfrontmauer, Innenarbeiten und sonstigen Leistungen werden von der Stadtgemeinde Steyr abgelehnt. Die Annahme dieses Vorschlages wird mit Ende August 1934 befristet; bei Nichtannahme dieses Anbotes wird auf die Verbreiterung dortselbst dermalen verzichtet." Einstimmig angenommen. Sodann teilt Stadtrat Hack mit, dass er wegen entsprechender Verwertung der bisher unentgeltlich benützten Wohnungen und der Garage in der ehemaligen Reitschule dem Stadtbauamte die erforderlichen Weisungen erteilt habe und über die endgültige Bereinigung dieser Angelegenheit seinerzeit berichten werde. Stadtrat Dr. Walk berichtet über den Stand der Verhandlungen in Angelegenheit des Volkskinos und betont, dass er nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt Dr. Kornheisl zur Ueberzeugung gekommen sei, dass die Uebernahme der Gesellschaftsanteile der Volkskino, Ges.m.b.H., durch die Stadtgemeinde bei Eintritt als Gesellschafterin lediglich eine Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht aber mit dem Vermögen der Stadtgemeinde bedeute. Es wäre daher zweckmässig, wenn die Stadtgemeinde
als Gesellschafterin in die Volkskino Ges.m.b.H. eintrete und die Anteile der bisherigen Gesellschafter übernehme, weil dann die Stadtgemeinde nicht nur die Möglichkeit habe, direkt mit der "Kiba" abzuschliessen, sondern auch die drückendsten Bestimmungen des Pachtvertrages mit der Volkskino Ges.m.b.H. ohne Schwierigkeiten zu beseitigen. Er stellt daher folgenden Antrag: "Der Beirat beschliesse: Die Stadtgemeinde Steyr tritt als Gesellschafterin in die Volkskino Steyr Ges.m.b.H. ein und übernimmt unentgeltlich die Anteile der bisherigen Gesellschafter Karl Dedic, Michael Sieberer, Franz Tribrunner und Karl Wipplinger, lautend auf je S 2.500.--. Mit dem Abschlusse des hiezu erforderlichen Notariatsaktes wird Notar Dr. Jenne betraut und sind alle hiefür erwachsenden Kosten von der Volkskino Steyr Ges.m.b.H. zu tragen. Einstimmig angenommen. Stadtrat Dr. Walk regt weiters an, die Verpachtung des Volkskinos unter den bereits in der letzten Sitzung bekanntgegebenen Bedingungen zu verwirklichen, wobei aber ein Betrag von S 8.400.- an die Stadtgemeinde Steyr als Lustbarkeitsabgabe-Pauschale zu entrichten wäre. Weiters empfiehlt der Beirat dem Regierungskommissär, zu Geschäftsführern der Volkskino Ges.m.b.H. die Magistratsbeamten Dr. Leopold Kühberger und Franz Dworschak zu bestellen. Dem Gesuche der Rosa Holzmüller um Weiterverleihung der Konzession zum Betriebe des Gast- und Schankgewerbes (Milch-Trinkhalle, Zl. 4415/34) wird die Zustimmung erteilt. Nach Abgang des Magistrats-Sekretärs Dr. Leopold Kühberger bringt der Vorsitzende dessen dienstliche Stellung als leitender Beamter des Magistrates zur Besprechung. Nach längerer Wechselrede wird beschlossen, dem Magistrats-
Sekretär Dr. Leopold Kühberger in Anerkennung seiner bisherigen Dienstleistung eine Remuneration von S 500.- zu bewilligen. Die Regelung seiner dienstlichen Stellung wird einem späteren Zeitpunkte vorbehalten. Schluss der Sitzung um 19 Uhr. Die Stadträte: Der Regierungskommissär:
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2