zu 12.) Mit Rücksicht auf die frühere Aussprache und Beschlussfassung wäre mit 1. Juli d.Js. die neue Amtsstundeneinteilung in Kraft getreten. Laut Geschäftsordnung § 6, Pkt. 3 waren aber die Magistratsangestellten vorher zu hören. Daher hat im letzten Protokoll der Regierungskommissär den Beschluss modifiziert, sodass er als Anregung aufgezäumt wurde, die heute zur Beschlussfassung vorliegt. Der Regierungskommissär verliest das Schreiben der Personalkommission. Dr. Walk stellt den Antrag: Im Einvernehmen mit der Personalvertretung wird ab 30. Juli 1934 die Amtszeit wie sie bisher für die Wintermonate festgesetzt war; eingeführt. Stadtrat Hack ergreift das Wort, verweist darauf, dass ja bereits ein Beschluss gefasst sei, den man nicht wieder ändern solle; spricht sich dagegen aus, dass ohne Wissen des Beirates im Protokoll Änderungen gemacht werden, betont, dass er lediglich aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus bei seinem Antrag verharre und stellt den Gegenantrag: Beim Magistrat Steyr wird ab 30. Juli l.Js. die geteilte Arbeitszeit für alle Werktage ausser Samstag eingeführt und es soll die Festsetzung der Stunden im Einvernehmen mit dem Personal erfolgen. Dr. Walk verweist noch darauf, dass die jetzige Amtszeiteinteilung der Beamtenschaft als Äquivalent für den Entfall der Überstundenbezahlung gegeben wurde; dass diese Dienstordnung auch heute noch in Geltung stehe, und dass daher die Annahme des Antrages Hack einen Vertragsbruch gegenüber den Angestellten bedeute. Abstimmung über den Antrag Dr. Walk: Dafür: Dr. Lorenz, Dr. Walk, dagegen: Hack, Hambrusch, Janak, Kammerhofer, Ramoult, somit wurde dieser Antrag abgelehnt. Abstimmung über den Antrag Hack: Dafür: Hack, Hambrusch, Janak, Kammerhofer, Ramoult, dagegen: Dr. Lorenz, Dr. Walk. Somit wurde der Antrag Hack angenommen. zu 13:) Die Abschreibung wird bewilligt. zu 14.) Der Amtsantrag wird angenommen. Zu 15.) Die Konzession wird erteilt. Zu 16.) Stadtrat Hack stellt den Antrag auf Dringlichkeit für seinen Bericht über Schulreparaturen, welcher angenommen wird. Es wären Reparaturen im Betrage von S 58.552.38 notwendig, von welcher Summe bar S 47.739.- zu begleichen wären. Es wurden Streichungen vorgenommen, sodass noch Arbeiten für 16.000.- bleiben, die unbedingt notwendig sind und die bewilligt werden. Bei Vergebung der Arbeiten sollen vaterländisch eingestellte Geschäftsleute berücksichtigt werden.
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