Gemeindetagsprotokoll vom 17. Juli 1934

nehmen, wenn keine Einnahmen da sind. Der Antrag auf Lizenzverleihung an die Gemeinde wurde von der o.ö. Landesregierung abgelehnt. Die Kiba ist bereit, den Kinosaal samt Apparaturen zu pachten vom 16. August 1934 bis 15. August 1935 um einen Pachtschilling von 22.500.-.In dieser Summe wäre auch die Lustbarkeitssteuer inbegriffen. Die Kiba ist auch bereit, den Magistratsbeamten Zeitlhofer als Geschäftsführer anzustellen und den Gehalt der Gemeinde zu refundieren. Ansicht des Beirates: Der Vertrag mit der Kiba wäre abzuschliessen und mit der Volkskino G.m.b.H. wäre ein Weg zu suchen, dahingehend, dass es möglich ist, mit der Kiba abzuschliessen, wobei ein Teil des Pachtes verwendet wird, Schulden der Volkskino G.m. h.H. abzuzahlen und dieselbe verpflichtet wird, keine neuen mehr zu machen. Die Gemeinde führt für die Volkskino G.m.b.H. die Geschäfte. Nach der günstigen Lösung der Frage "Arbeiterheim" könnte die Gemeinde die Volkskino G.m.b.H. selbst übernehmen. Der Antrag Dr. Walk auf Dringlichkeit dieses Punktes wird einstimmig angenommen. Auf Grund dieser Ansicht und Grundsätze werden die Verträge durchgearbeitet. Zur Abfassung dieser Verträge wird ein erfahrener Jurist beigezogen werden. Die Kosten hat die Kiba zu tragen. Antrag: Dr. Walk wird ermächtigt, im Sinne seiner Ausführungen die entsprechenden Verhandlungen mit der Volkskino G.m.b.H. und der Kiba zu führen und bis zur nächsten Sitzung konkrete Anträge vorzulegen. Angenommen. Zu 10.) In der Zwischenzeit ist der mündliche Vorschlag des Direktors der Hypothekenanstalt in Linz Dr. Ruttensteiner schriftlich eingelangt. Derselbe ist wohl wertvoll und akzeptabel. Er bedeutet für die Kassa eine minimale Entlastung, doch wird die Vermögenslage der Stadt verbessert. Dr. Walk verliest ein Schreiben, das an Herrn Landeshauptmann Dr. Gleissner von ihm gerichtet war und die erfolgte Antwort des Finanzreferenten Dr. Lorenzoni vor. Die Lohnabgabe lässt das Land der Gemeinde nicht, daher ist es sinnlos, eine Eingabe zu machen. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Zu 11.) 1927 wurde ein Kollektivvertrag mit den städt. Arbeitern abgeschlossen und 1928 mit den Angestellten der Fürsorgeanstellten. Der Kollektivvertrag wurde gekündigt und an Stelle des alten soll nun ein neuer treten, der als Ziel die Gleichstellung der Entlohnung der Gemeindearbeiter mit den ortsüblichen Löhnen hat.

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