die Vorsprachen beim Landeshauptmann, der Landeshypothekenanstalt und beim Finanzministerium erfolgen müssten. Dann hätte sofort die Aufklärung der Bevölkerung einzusetzen, um der Bewohnerschaft die Notwendigkeit der drückenden Sanierungsmassnahmen verständlich zu machen. Der Beirat pflichtet den Ausführungen des Finanzreferenten bei. Im Schlussworte seines Berichtes erklärt der Referent, wenn es nicht gelinge, einen annehmbaren aussergerichtlichen Ausgleich zu erzielen, oder erforderlichenfalls das Land zur Uebernahme der gesamten Gemeindeverwaltung zu bestimmen, dann müsse er sein Mandat als Finanzreferent zurücklegen. Unter Allfälliges stellt Stadtrat Dr. Walk zur Wahrung der Unabhängigkeit von Vertretern der Stadtgemeinde in Unternehmungen und sonstigen Körperschaften folgenden Antrag: "Wer über Auftrag der Stadtgemeinde Steyr in wirtschaftlichen Unternehmungen eine Funktion bekleidet, ist verpflichtet, die ihm in dieser Stellung zukommenden Bezüge, welcher Art immer, an die Stadtgemeinde abzuführen. Soferne es sich um einen Funktionär der Stadtgemeinde handelt, der im Genusse eines Funktionsgebührenpauschales steht, ist mit diesem Pauschale auch die Betätigung in solchen wirtschaftlichen Unternehmungen gedeckt. Ansonsten werden die für die Geschäftsführung der Stadträte pro Funktionstag zukommenden Gebühren zugesprochen." Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Auf eine neuerliche Anfrage des Stadtrates Hack über die Zusammensetzung des Sparkassedirektoriums gibt der Vorsitzende die bereits einmal gegebene erschöpfende Aufklärung über die derzeitige Rechtslage. Stadtrat Ramoult berichtet über die städtischen Unternehmungen „Geste" und regt an, nunmehr einen neuen Geschäftsführer zu bestellen, wofür er den Bewerber Steininger vorschlägt. Die Stadträte Hack und Dr. Walk nehmen wegen des unglücklichen Zusammenhanges dieses Bewerbers mit den seinerzeitigen Industriegründungen gegen diesen Vorschlag Stellung und einigt man sich
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