dessen Einhaltung ermöglicht werden muss. 16. Das nach Ausscheiden der in Punkt 14 erwähnten Beträge verbleibende Defizit ist durch entsprechende Erhöhung der Einnahmen zu decken. Die notwendigen Belastungen der Gemeindebevölkerung sind auf breitester Basis unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, auf den Grad der Anteilnahme an den Gemeindeausgaben und auf die bereits vorhandene Mitwirkung an den Gemeindeeinnahmen durchzuführen. 17. Der vom Finanzreferenten erstattete Bericht über die finanzielle Lage der Stadtgemeinde Steyr ist unter Bedachtnahme auf die Berichte des Obersten Rechnungshofes zu veröffentlichen. 18. Die in Befolgung dieser Grundsätze erforderlichen Massnahmen sind innerhalb von 14 Tagen durch Vorlage entsprechender Landesgesetzentwürfe einzuleiten. 19. Der Beirat stellt fest, dass Ersparungsmassnahmen über den bereits vorhandenen Notvoranschlag und Mehrbelastungen der Bevölkerung über die bereits vorhandene für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schon sehr hohe Belastung hinaus nur dann tragbar bezeichnet werden kann, wenn sie zu einer wirklichen Sanierung der Stadt führen. Ausserdem gibt der Referent noch folgende Anregungen: 1. Die an die marxistische Aera erinnernden Strassennamen sind aufzuheben. An deren Stelle haben neue Namen zu treten, für die der Verein Steyrer Heimatschutz Vorschläge erstatten möge. Die Strassenumbenennung hat innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erfolgen. 2. Der Beirat betrachtet es als selbstverständlich, dass ehemals in der sozialdemokratischen Partei hervorragend tätig gewesene Magistratsbeamte nicht mehr in Vertrauensstellungen verwendet werden dürfen. In der anschliessenden Wechselrede, an der sich hauptsächlich der Vorsitzende, Stadtrat Hack und der Referent beteiligen, kommt die einmütige Auffassung zum Ausdrucke, dass unverzüglich
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