Bundes-Realgymnasiums, sowie die Forderungen des Bezirksverbandes der Gewerbegenossenschaften vom 4. Juni 1934, die ihm von einer Deputation unter Führung des Stadtrates Kammerhofer schriftlich überreicht worden sind, zur Kenntnis. Der Vorsitzende geht sodann in die Besprechung der einzelnen Forderungen 1. Einstellung aller Eigenregiearbeiten, 2. Ausschreibung grösserer Arbeiten und gleichmässige Berücksichtigung der heimischen Gewerbetreibenden bei Vergebung von Arbeiten, 3. Einflussnahme auf die Steyr-Werke wegen Einstellung bodenständiger Arbeiter. 4. Erlassung eines allgemeinen Hausierverbotes und Aenderung der Marktordnung, 5. schärferes Einschreiten gegen unbefugte Gewerbeausübung, 6. strenge Handhabung der Lebensmittelpolizei auf den Tages- und Wochenmärkten, 7. Ermässigung der Mietzinsabgabe. 8. Ermässigung der Fremdenzimmerabgabe und Auflassung der 10%igen Verbrauchsabgabe, ein, worüber sich eine lebhafte Wechselrede entwickelt, an der sich besonders der Vorsitzende und die Stadträte Hack, Hambrusch, Kammerhofer und Dr. Walk beteiligen. Schliesslich empfiehlt Stadtrat Dr. Walk folgende Stellungnahme zu den einzelnen Forderungen: Zu Punkt 1. Der Beirat hat die Absicht, die Eigenregiearbeiten auf das unerlässlich Notwendige einzuschränken; zu Punkt 2. Der Beirat schliesst sich den diesbezüglichen Auffassungen der Gewerbetreibenden vollinhaltlich an; zu Punkt 3. Der Beirat hält es für selbstverständlich, dass sich der Magistrat bei der Direktion der Steyr-Werke A.G. für eine möglichst weitgehende Berücksichtigung der bodenständigen Arbeiterschaft einsetzt: zu Punkt 4. und 5. Der Beirat ist der Meinung, dass den diesbezüglichen Wünschen durch entsprechende finanzpolitische Massnahmen Rechnung getragen werden kann und hält zu Punkt 5 ausserdem dafür, dass schon das eigene finanzielle Interesse der Stadtgemeinde eine scharfe Kontrolle hinsichtlich unbefugter Gewerbeausübung erfordert.
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