Gemeindetagsprotokoll vom 5. Juni 1934

Kreditoperationen zu beseitigen. Ebenso könne ein solcher Abgang nicht durch Einnahmeerhöhungen und Ersparungen ausgeglichen werden, obwohl die Möglichkeit zur Erzielung höherer Einnahmen gegeben wäre und die Angestellten einer solchen Stadt unter keinen Umständen besser gestellt sein dürften, als die des Bundes. Man könne jedoch nur dann von der Bevölkerung und den Angestellten weitere drückende Opfer fordern, wenn der Beirat die moralische Gewähr bieten könne, dass diese Opfer zu einer tatsächlichen Sanierung des Gemeindehaushaltes führen. Diese Gewähr könne aber nur dann gegeben werden, wenn es gelinge. von der Zinsenlast im Betrage von jährlich S 275.000.- mindestens für die nächsten 10 Jahre gänzlich befreit zu werden. Es sei möglich, die Einnahmen um ca. S 200.000.- zu erhöhen und den restlichen unbedeckten Abgang einzusparen. Sollte es aber mit Hilfe von Land und Bund nicht gelingen, den vorgezeigten Weg zu gehen, dann dürfe man auch vor der unvermeidlichen letzten Folge, dem Konkurse der Stadtgemeinde. nicht zurückschrecken. In der Wechselrede erklärt Stadtrat Hack, dass seiner Meinung nach Land und Bund schon aus politischen Gründen das grösste Interesse haben müsste, den Konkurs der Stadtgemeinde Steyr zu vermeiden, und dass er daher mit Recht glaube, dass diese Stellen der Stadt alle ihr mögliche Hilfe angedeihen lassen werden. umsomehr, als die derzeitige Gemeindeverwaltung vollej Vertrauen aller Regierungsstellen geniesst. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, dass vom Lande eine materielle Hilfe nicht zu erwarten sei, dass aber zweifellos der Landeshauptmann mit seiner ganzen Ferson für die Stadt Steyr und ihre Bedürfnisse bei der Landesregierung eintreten wird. Der Referent erklärt schliesslich, wenn Bund und Land nicht imstande seien, es der Gemeindeverwaltung zu ermöglichen, den aufgezeigten Weg zu gehen, dann müsse der gesamte Beirat seine Mandate zurücklegen und der Regierungskommissär die

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