Ueber das Begehren des Hausbesitzervereines wegen Auflassung des Landesgesetzes vom 7. Februar 1923. L.G.Bl.Nr. 35, betreffend die Einhebung von Interessentenbeiträgen bemerkt der Vorsitzende, dass wohl über die höhe des zu leistenden Beitrages gesprochen werden könne, dass jedoch grundsätzlich an der Aufrechterhaltung des gegenständlichen Gesetzes festzuhalten sei. Es muss doch auch vom Hausbesitzerverein anerkannt werden, dass durch die Investition (Kanalisierung,Wasserleitung, Strassenbau, etz.) eine Werterhöhung des Eigentums der einzelnen Interessenten erfolge und deshalb die Einhebung einer öffentlichen Abgabe gerechtfertigt sei. Im übrigen sei die Sache dermalen gar nicht aktuell. Zur Fortführung der von der Ennsbauleitung im Jahre 1933 in Angriff genommenen Uferschutzbauten am Ennsflusse regt der Vorsitzende an, den Beitrag der Stadtgemeinde Steyr im Betrage von S 10.000.- auch für das Jahr 1934 zu leisten, weil hiedurch doch wieder für eine Anzahl von Arbeitern sowie Gewerbetreibenden Verdienst geschaffen wird. Die Stadträte Ramoult und Marktschläger schliessen sich dieser Anregung des Vorsitzenden an und wird der Bericht vom Beirate einhellig genehmigt. Ueber die Entfernung der Pissoiranlage bei der Jesuitenkirche am Stadtplatz entwickelt sich eine längere Wechselrede, die schliesslich zu dem Ergebnisse führt, dass die Neuherstellung der Pissoiranlage vom Stadtbauamte in Eigenregie vorgenommen werden soll. Dann wird die Entfernung des "Geste" Wartehäuschens auf dem Stadtplatz vom Vorsitzenden und den Stadträten einer Aussprache unterzogen. Stadtrat Ramoult übernimmt es, zur rascheren Aufbringung der Mittel zur Schadloshaltung des Tabakverschleissers Bittner eine Geldsammlung einzuleiten. Der Vorsitzende berichtet nunmehr über seine beabsichtigte Eingabe an die Landesregierung auf Verwirklichung des Neubaues
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