Gemeinderatsprotokoll vom 28. Dezember 1933

Landeszweckabgabe für das Jahr 1933 per S 10.- kann mangels einer gesetzlichen Handhabe keine Folge gegeben werden. Punkt 13.) Staudinger Aloisia, Einspruch gegen die Vorschreibung der Landeszweckabgabe. Zl. 3519/23 Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Einspruche der Aloisia Staudinger gegen die Vorschreibung der Landeszweckabgabe für das Jahr 1933 per S 12.- wird mangels einer gesetzlichen Handhabe keine Folge gegeben. Punkt 14.) Schaumüller Dominik, Einspruch gegen die Vorschreibung der Landeszweckabgabe. Zl. 3702/33 Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Einspruche des Dominik Schaumüller gegen die Vorschreibung der Landeszweckabgabe für das Jahr 1933 per S 9.- wird mangels einer gesetzlichen Handhabe keine Folge gegeben. Punkt 15.) Baumgartner Alfred, Einspruch gegen die Vorschreibung der Landeszweckabgabe. Zl. 2839/33 Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Einspruche des Alfred Baumgartner gegen die Vorschreibung der Landeszweckabgabe für das Jahr 1933 wird mangels einer gesetzlichen Handhabe keine Folge gegeben. Die hierauf vorgenommene gemeinsame Abstimmung ergibt die einstimmige Annahme der Referentenanträge. Ueber den Punkt 16.) Neubestellung des Gemeindeeinigungsamtes nach der o.ö. Haus- und Landarbeitsordnung für das Jahr 1934 referiert ebenfalls Stadtrat August Dressl: Zl. 8058/33 Er weist darauf hin, dass es auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen notwendig sei, das Einigungsamt jedes Jahr neu zu bestellen und stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Als Mitglieder für das Gemeindeeinigungsamt Steyr-Stadt werden für das Jahr 1934 folgende Personen bestellt:

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2