Gemeinderatsprotokoll vom 28. Dezember 1933

von diesen nicht mit dem nötigen Ernst behandelt wurde und erklärt, wenn so etwas geschehe, dies einer Demagogie gleichkomme: Er verweist darauf, dass vor einigen Jahren der Beschluss gefasst wurde, ein Gutachten über den Vertrag einzuholen, was der Beweis dafür ist, dass mit allem Ernst und Sachlichkeit die Angelegenheit von der Gemeinde behandelt wurde. Mit Phrasen aber könne man solche Angelegenheiten nicht abtun. Tatsache bleibt, dass die Elektrizitätswerke einen Abgang im Betrage von S 50.000.- jährlich haben, was durch das Gutachten der Ueberprüfer erwiesen ist. Vom kaufmännischen Standpunkte gesehen, könne man doch einem soliden Unternehmen, wie es die E.W. sind, nicht zumuten, dass es deswegen in Konkurs gehe. Aus diesen Erwägungen erscheint das Ansuchen der E. W. gerechtfertigt. Er gibt zu bedenken, dass man beim Schiedsgericht, im Falle dieses angerufen werde, nicht mit Phrasen arbeiten kann, er ist vielmehr überzeugt, dass dieses im Sinne der Beschwerdeführerin entscheiden werde. Es frägt sich nur, welche Zumutung für die Konsumenten tragbarer sei. Er gibt weiters bekannt, dass in den Städten Wels, Linz und Wien der Strompreis bis zu 70 Groschen beträgt und nebenbei auch noch die Warenumsatzsteuer von den Konsumenten eingehoben wird und demnach die Strompreise in Steyr, auch bei Annahme seines Antrages, immer noch billiger wären. Er erklärt sich schliesslich einverstanden, dass die Abstimmung über seinen Antrag zurückgestellt werde. Demnach gilt der Antrag bezüglich Modifizierung des Elektrizitätsvertrages als vertagt. Bürgermeister Franz Sichlrader übernimmt wieder den Vorsitz. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Stadtrat August Dressl: Es wird beschlossen, die Abstimmung über die Punkte 7 bis 15 der Tagesordnung gemeinsam vorzunehmen. Der Referent stellt nach Begründung folgende Anträge:

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2