Gemeinderatsprotokoll vom 28. Dezember 1933

Bürgermeister Sichlrader bringt zur Kenntnis, dass er von der Gemeinde in den Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke entsendet wurde und dort schon anlässlich der Behandlung dieser Angelegenheit im Bewusstsein, dass man die Bevölkerung im gegenwärtigen Zeitpunkte nicht mit einer Strompreiserhöhung belasten kann, dagegen gestimmt habe. Er steht aber auf dem Standpunkt, dass, wenn Verträge geschlossen, diese auch eingehalten werden müssen und nur deshalb ist die Gemeinde in Verhandlungen eingetreten. Die rundwegige Ablehnung hiesse sich vorbehaltslos einem Schiedsspruche, mit sicherlich schlimmeren Folgen, beugen. Wenn Herr Hamberger an die Arbeitnehmervertreter der Majorität appeliert, so könne ihm gesagt werden, dass diese es immer verstanden haben, wirkliche Angriffe auf die Arbeiter abzuwehren. Es wird sich ja zeigen, wie sich die Anhänger des Hamberger anlässlich der zu erwartenden Lohnkürzung der Arbeiter in den Steyrwerken stellen werden. Wenn Herr Schickl gegen den Vertrag ist, so muss ihm gesagt werden, dass dieser Vertrag, der im Jahre 1917 geschlossen wurde, nicht mit den Sozialdemokraten abgeschlossen wurde und mit der damaligen bürgerlichen Mehrheit die Bestimmung festgelegt wurde, dass den Kapitalisten alljährlich ein bestimmter Betrag reserviert werden muss, um es ihnen beim Vertragsende ausfolgen zu können. Um aber über diese Situation hinwegzukommen, war es notwendig, einen gangbaren Ausweg zu suchen, der auch gefunden und im Referentenantrag kurz zusammengefasst ist. Um jedoch den damagogischen Zielen der Redner der Minorität entgegen zu treten, so wird seine Fraktion dem Vertagungsantrage des Herrn Schickl zustimmen und den Referenten bitten, darauf einzugehen. Bürgermeister Sichlrader weist noch darauf hin, dass in anderen Gemeinden, darunter auch in St. Ulrich, die Stromkosten weitaus höher sind, als in Steyr und sich dort von der bürgerlichen Mehrheit niemand aufgehalten habe. Wenn angeführt wurde, dass sich noch andere Wege finden lassen um zu sparen, so ist dem entgegenzuhalten, dass die Verwaltungsratsmitglieder bereits auf ihre Bezüge verzichtet haben und schliesslich bei einem monatlichen Gehalt des Direktors von S 480.- auch nicht

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