ca. S 33.- entfallen. Ein Fabriksbetrieb (Firma Sommerhuber) würde monatlich S 6.80 mehr zu zahlen haben. Da dieser Vorschlag tragbar erscheint und wir nicht riskieren wollen, dass die Elektrizitätswerke das Schiedsgericht anrufen, möchte ich namens des Stadtrates folgenden Antrag zur Annahme empfehlen: Der Gemeinderat beschliesse: 1.) In Berücksichtigung der amtlich überprüften finanziellen Lage der Elektrizitätswerke in Steyr wird die im Stadtvertrag vom 18. November 1916 im § 9, Absatz III vorgesehene Zuweisung an den Amortisationsfonds für die Jahre 1932 bis einschliesslich 1935, somit auf drei Jahre, aufgeschoben. Damit keine Veränderung im Amortisationsplan eintritt, verlängert sich dadurch die im § 3 des Stadtvertrages festgesetzte Vertragsdauer bis 31. Dezember 1965 (neunzehnhundertfünfundsechzig). Ebenso wird das im § 4 vorgesehene Ausschliesslichkeitsrecht um drei Jahre verlängert. 2.) Die Elektrizitätswerke werden in Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 29. Dezember 1931, Zl. 6176 und im Sinne des bestehenden Stadtvortrages ermächtigt, ab 1. Jänner 1934 die Warenumsatzsteuer auf die Konsumenten zu übertragen. Stadtrat Leopold Schlossgangl verweist darauf, dass er bereits im Stadtrate gegen eine Erhöhung der Strompreise Stellung genommen habe. Er findet es nicht am Platze, dass in der schweren Zeit, in der die Gewerbetreibenden mit den Preisen heruntergehen müssen, einer Vortragsänderung zugestimmt werde, derzufolge der Bevölkerung ein jährlicher Betrag von S 10.000.- aufgebürdet werden soll. Es müssten nach seiner Ansicht noch andere Wege zur Beseitigung des Defizites gefunden werden. Er ist dagegen, dass der Vertrag auf weitere 3 Jahre verlängert werde und es sei die Verlängerung des Vertrages vorsichtig zu beurteilen, da man mit der Zeit froh sein wird, wenn der Vertrag abgelaufen ist. Man könne auch den Arbeitslosen eine Erhöhung der Strompreise nicht zumuten.
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