Gemeinderatsprotokoll vom 28. Dezember 1933

entscheiden hat, beiden Seiten offen. Ich bin zwar kein besonderer Freund solcher Schiedsgerichte, da Entscheidungen solcher Stellen bindend sind und keine weitere Instanz mehr angerufen werden kann. Dass aber eine solche Angelegenheit auf das Genaueste überprüft werden muss, ist klar. Eine genaue Ueberprüfung der Unterlagen wurde demnach auch vorgenommen und mit der Durchführung die Herren Stadtrat Rudolf Marktschläger und Oberrechnungsrat Franz Liska betraut und hatte folgondes Ergebnis:" Der Referent verliest nun den Wortlaut des Gutachtens vom 15. Dezember 1933, Zl. 9033, und berichtet weiter: „Ich möchte noch darauf hinweisen, dass der Vertrag, der mit den Elektrizitätswerken abgeschlossen wurde, noch bis zum Jahre 1962 läuft und bis dorthin aus den Einnahmen jährlich eine gewisse Amortisationsquote zurückzulegen ist, die mit Rücksicht auf die bestehenden Verhältnisse ohne Erhöhung der Stromkosten nicht möglich wäre. Nun war es klar, dass die Stadtgemeinde auf das Ansinnen, die Zustimmung zu einer 10 %igen Strompreiserhöhung und die Ueberwälzung der Warenumsatzsteuer auf die Konsumenten nicht eingehen konnte und auch bereits die Erklärung in diesem Sinne abgegeben hat. Es war notwendig diesen Anschlag abzuwehren und die auf die Bevölkerung entfallende Last möglichst ertragbar zu machen. Es wurde erreicht, dass auf die Dauer von drei Jahren, bei Verlängerung des Vertrages, die alljährlich vorgesehenen Amortisationsquoten nicht zurückgelegt werden und nur die Warenumsatzsteuer auf die Konsumenten überwälzt werden soll. Die monatliche Belastung würde betragen: bei 175 Anlagen monatlich 1.8 Groschen bei 185 Anlagen monatlich 3.4 Groschen bei 231 Anlagen monatlich 8.6 Groschen bei 1800 Anlagen monatlich 3 - 4.5 Groschen Bei 2391 Anlagen monatlich somit zwischen 1.8 und 4.5 Groschen. Die stärkste Belastung würde die als die grösste Stromabnehmerin, die Gemeinde Steyr selber, erfahren, auf die monatlich

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2