Gemeinderatsprotokoll vom 28. Dezember 1933

Provisorischer Rechnungsabschluss. Einstimmig zur Kenntnis genommen. Aenderung der Reisegebührenvorschrift. Einstimmig angenommen. Aenderung der Funktionsgebühren. Einstimmig angenommen. Aendorung der Dienstordnung. Einstimmig angenommen. Notopfer der Angestellten. Einstimmig angenommen. Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: Punkt 6.) Elektrizitätsvertrag-Modifizierung. Zl. 9093/33 Der Referent führt ungefähr folgendes aus: "Mir ist die wenig dankbare Aufgabe zugefallen um über die Aenderung des Stromtarifes zu sprechen. Ich bin kein Anhänger starrer Ansichten und gewohnt auf berechtigte Einwendungen einzugehen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Eingabe wegen Regelung der Stromkosten bereits im Monat August 1933 eingelaufen ist und daher gesagt werden kann, dass diese Angelegenheit gründlich durchgenommen wurde. Mit Rücksicht auf die grosse Bedeutung will ich diese Eingabe dem Gemeinderate im Wortlaut zur Kenntnis bringen." Der Referent verliest die Eingabe der Elektrizitätswerke vom 9. August 1933, Nr.1547/S und fährt dann in seinen Ausführungen fort: "Wie Sie aus dieser Zuschrift ersehen haben, berufen sich die Elektrizitätswerke auf § 33 des Vertrages und bedeutet das Eingehen in Verhandlungen keinen Akt der Gefälligket, da beiden Vertragspartnern das Recht zusteht, die Abänderung des Tarifes zu begehren, wenn es die Verhältnisse erfordern. Es ist aber von beiden Seiten zu trachten, um zu einer gütlichen Beilegung zu kommen. Wenn keine Einigung zustande kommt, so steht das Recht nach Anrufung eines Schiedsgerichtes, welches über den Standpunkt zu

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