ferners ein grösserer Betrag für die vertragliche Verpflichtung zur Instandsetzung der Schlossmauer inbegriffen sei. Wenn dann noch der Betrag für die normalmässige Strassenerhaltung abgezogen wird, kann naturgemäss für eventuelle Elementarfälle nichts mehr übrig bleiben. Ergänzend zu seinen Ausführungen über die Strassenmisere während der Feiertage, gibt Bürgermeister Sichlrader noch dahin Aufklärung, dass eine Reihe von Zufälligkeiten mitgespielt und zur Verhinderung der Abhilfe beigetragen haben, so war der grosse Lastwagen, der für den Schneetransport notwendig gewesen wäre, in Reparatur und vor allem kein Geld in der Kasse. Bezüglich der Strassenbeleuchtung weist Bürgermeister Sichlrader auf den Umstand hin, dass die Ausschaltung des Lichtes automatisch vor sich geht und dadurch eine weitere Brenndauer einzelner Birnen nicht möglich ist. Dass man nur bis j7 Uhr beleuchtet, ist keine Bosheit, sondern durch die allgemeinen Sparmassnahmen bedingt. Jede Belastung muss vermieden werden, da man bedenken muss, dass die Stromrechnung trotz der Drosselung jährlich ca. S 15.000.- ausmacht und nebstbei schuldig geblieben werden muss. Kapitel VII wird debattelos zur Kenntnis genommen. Kapitel VIII: Bürgermeister Sichlrader gibt bekannt, dass die Aktivpost dieses Kapitels auf die Einnahmen aus der Kehrichtabfuhr zurückzuführen ist. Kapitel IX wird debattelos zur Kenntnis genommen. Kapitel X: G.R. Dr. Breitler stellt die Anfrage, aus welchen Teilbeträgen sich der Bedeckungsbetrag zusammensetzt. Bürgermeister Sichlrader klärt diese Anfrage dahin auf, dass darin die Desinfektionsgebühren, die Transportkosten- und Krankenkostenrückersätze inbegriffen sind. Kapitel XI wird ohne Debatte zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Sichlrader übernimmt wieder den Vorsitz und erteilt zu den Kapitel XII und XIII dem Bürgermeister-Stellv. Anton Azwanger das Wort, dieser führt folgendes aus:
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