Gemeinderatsprotokoll vom 28. Dezember 1933

was die Auflassung der Arbeiterkammern und die Aufhebung des Betriebsrätegesetzes mit der Hebung der Wirtschaft zu tun hat. Wie sind die sonstigen ungeheuerlichen Polizeimethoden, die mit 5. März 1933 einsetzten, mit der Wirtschaft in Verbindung zu bringen. Die Sozialdemokraton als Menschen zweiter Güte zu behandeln wäre unklug und es wäre besser sie zur Mitwirkung am gemeinsamen Wiederaufbau Oesterreichs heranzuziehen, doch muss auch der Versuch zur politischen Befriedigung und mit den bisherigen Methoden Schluss gemacht werden. Er erklärt sodann, dass seine Fraktion für den Voranschlag stimmen werde. Bürgermeister Franz Sichlrader nimmt zur Kenntnis, dass das Stimmen der christlichsozialen Fraktion für den Voranschlag kein Vertrauensvotum für die Mehrheit sein soll, er müsse aber aus den Ausführungen des Redners der christlichsoz. Fraktion den Hinweis aufgreifen, dass der Bund das Opfer bringt und die Schulden der Gemeinde Steyr kreditiert, es wäre aber besser, der Bund würde den Gemeinden nichts wegnehmen, dann würde sich auch die Schuldenlast verringern. Zu den Ausführungen des G.R. Steinkellner erklärt Bürgermeister Sichlrader, dass wohl das eintreten wird, was dieser anführte, dass es aber alle Instanzen wissen, wie es um die Gemeinde Steyr steht, keine aber den Mut aufbringt, wirklich zu helfen. Bodann wird in die Spezialdebatte eingegangen. Es werden die einzelnen Kapitel nach Erfordernis,Bedeckung, Erfolg und Abgang durchgegangen und dabei, wo es notwendig erscheint, vom Bürgermeister die entsprechenden Erläuterungen gogeben. Kapitel I und II werden debattelos zur Kenntnis genommen. Kapitel III. G.R. Dr. Leopold Breitler stellt die Anfrage, warum die Stadtgutjagd nicht zur Ausschreibung gelangt. Bürgermeister Sichlrader gibt dahin Aufklärung, dass es sich bei der Stadtgutjagd um eine Eigenjagd handelt, die nicht gemäss den Bestimmungen des o.ö. Jagdgesetzes ausgeschrieben werden muss, die Vergebung vielmehr im freien Ermessen der Gemeinde steht.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2