Gemeindestatutes zustehenden, sowie im Kontrollbericht des Rechnungshofes angeführten Massnahmen zu ergreifen, die geeignet erscheinen, das Defizit herabzusetzen. Ich bitte nach Abführung der Spezialdebatte diesem Antrag die Zustimmung zu erteilen. Ferners bitte ich um Annahme der bereits angeführten Anträge bezüglich der Aenderung der Reisegebührenvorschrift und der Abänderung der Funktionsgebühren, die lauten: Punkt 3.) Aenderung der Reisegebührenvorschrift. Zl. 133/Präs. Die mit Gemeinderatsbeschluss vom 11. April 1932, Zl. 58/Präs., festgelegte Reisegebührenvorschrift wird in dem Sinne geändert, dass in Hinkunft ein Anspruch auf die 1. Wagenklasse nicht mehr besteht. Dieser Beschluss tritt sofort in Wirksamkeit. Punkt 4.) Abänderung der Funktionsgebühren. Zl.133/Präs. Die gewählten Funktionäre haben die auf ihre Funktionsgebühren enfallenden Steuern ab 1.Jänner 1934 aus eigenem zu tragen. Bezüglich der Aenderung der Dienstordnung bitte ich folgendem Antrag zustimmen zu wollen, wobei ich noch darauf verweise, dass ein abschliessender Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen seinerzeit dem Gemeinderate noch zugehen wird. Punkt 5.) Abänderung der Dienstordnung der Magistratsangestellten Zl. 137 Präs. Der Gemeinderat ermächtige den Stadtrat im Einvernehmen mit den Angestellten und unter Beobachtung des in der Dienstordnung vorgeschriebenen Instanzenzuges eine Aenderung der Dienstordnung im Sinne der Anregungen der Rechnungshofkontrolle über das Jahr 1933 vor allem nach folgenden Richtlinien vorzunehmen: I. Angleichung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse der Altund Neupensionisten an das Bundesschema vorläufig für das Jahr 1934.
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