Gemeinderatsprotokoll vom 28. Dezember 1933

heruntergehen. Die Gewerkschaft der Angestellten hat deshalb an das Präsidium unter Zahl 32 vom 27.Dezember 1933 folgendes Schreiben gerichtet: "In dem der Gewerkschaft und der Personalvertretung der Angestellten des Magistrates Steyr überreichten Forderungsprogramm vom Oktober 1933 wurde von den aktiven Angestellten die Sistierung der in den Jahren 1934 und 1935 anfallenden Zeitvorrükkungen begehrt, obwohl die Bezüge dieser Angestellten jenen der Bundesangestellten bereits vollkommen angeglichen sind. Die Angestellten, welche seit dem Jahre 1931 die denkbar grössten Opfer zur Sanierung des Gemeindehaushaltes gebracht haben, sind sich der ungeheuren schwierigen Finanzlage der Stadt bewusst und daher nach reiflicher Ueberlegung - trotz ihrer eigenen schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse - zu dem Entschlusse gekommen, angesichts dieser Notlage ein Notopfer in der Form zu bringen, dass sie auf die Auszahlung der in den Jahren 1934 und 1925 anfallenden Vorrückungsbeträge auf die Dauer eines Jahres verzichten. Sollten jedoch durch gesetzliche Bestimmungen weitere Kürzungen der Bezüge der Angestellten erfolgen, so hätte das bereits gebrachte Notopfer im vollen Ausmasse eingerechnet zu werden. Die gefertigte Gewerkschaftsleitung stellt ausdrücklich fest, dass die Angestellten durch dieses Opfer weitestgehendes Verständnis für die schwierige Lage der Gemeinde bekundet haben; sie hoffen daher ihrerseits in allen ihren Belangen nicht nur das einsichtsvolle Verständnis des Dienstgebers, sondern auch jenes der gesamten Oeffentlichkeit, zu derem Wohle die Angestellten immer gearbeitet haben, zu finden." Durch den Verzicht auf die Auswirkung des nächsten gesetzlich anfallenden Vorrückungsbetrages auf die Dauer eines Jahres bringen die Beamten der Gemeinde ein Notopfer, das die Höhe von S 16.524.- erreicht. Die finanzielle Auswirkung

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