Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse des Johann Eisinger gegen die Vorschreibung einer Konzessionsabgabe von S 50.- pro 1933 wird unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des § 2, Pkt. 4 des Konzessionsabgabegesetzes stattgegeben und die Abgabe mit S 35.- festgesetzt.Einstimmig angenommen. Punkt 9.) Stalzer Johann, Konzessionsabgabe-Rekurs. Zl. 5467/33 Der Referent beantragt: Dem Rekurse des Johann Stalzer gegen die Vorschreibung einer Konzessionsabgabe von S 160.- pro 1933 wird unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 2, Pkt. 4 des Konzessionsabgabegesetzes stattgegeben und die Abgabe mit S 70.- festgesetzt. Einstimmig angenommen. Punkt 10.) Kaiplinger Katharina, Konzessionsabgabe-Rekurs. Zl. 5117/33 Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse der Katharina Kaiplinger gegen die Vorschreibung einer Konzessionsabgabe von S 160.- pro 1933 wird unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 3, Pkt.4 des Konzessionsabgabegesetzes stattgegeben und die Abgabe mit § 35.- festgesetzt. Einstimmig angenommen. Punkt 11.) Linzer Wurstfabrik, Landeszweckabgabe-Rekurs. Zl. 2026/33 Der Referent gibt bekannt, dass im Gegenstande Erhebungen gepflogen wurden und tatsächlich ein Rückgang der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dieser Firma festgestellt werden kannte, er stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse der LinzerWurstfabrik gegen die Vorschreibung eines Beitrages zur Landeszweckabgabe pro 1933 im Betrage von S 350.- wird in Berücksichtigung der verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes gegenüber den Vorjahren stattgegeben und der Beitrag für 1933 mit S 170.- festgesetzt. Einstimmig angenommen.
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