Gemeinderatsprotokoll vom 9. November 1933

Entwertung oder die Beistellung eines entsprechenden Objektes für kulturelle Zwecke zugesichert. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Bürgermeister Franz Sichlrader: Punkt 6.) Hundesteuer, Festsetzung für das Jahr 1934. Zl. 7708/33 Der Referent teilt mit, dass auf Grund der landesgesetzlichen Bestimmungen das Ausmass der Hundesteuer alljährlich durch den Gemeinderat festzusetzen ist und stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Die Hundesteuer wird auch für das Jahr 1934 nach den Richtlinien des Gemeinderatsbeschlusses vom 9.Dezember 1933, Zl. 7485, eingehoben. Einstimmig angenommen. Bürgermeister Franz Sichlrader übernimmt wieder den Vorsitz. Referent Gemeinderat Josef Kirchberger: Punkt 7.) Edlinger Hermine, Lustbarkeitsabgabe-Rekurs. Zl. 4763/33 Der Referent gibt bekannt, dass sich der Stadtrat bereits mit dieser Angelegenheit befasst hat und zu dem Schlusse gelangte, dass die vorgeschriebene Abgabe nicht zu hoch gegriffen ist, er stellt deshalb folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse der Hermine Edlinger gegen die Vorschreibung einer pauschalierten Lustbarkeitsabgabe im Betrage von monatlich S 10.- wird mangels eines berücksichtigungswürdigen Umstandes k eine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Punkt 8.) Eisinger Johann, Konzessionsabgabe-Rekurs, Zl.5492/33 Der Referent gibt bekannt, dass eine Reihe von Konzessionsabgabe-Rekurseneingelangt sind, dass die Steuer nur von einem Zweige des Betriebes eingehoben werden kann und dass es im freien Ermessen des Gemeinderates stehe, die Abgabe entsprechend festzusetzen. Er beantragt:

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