mässigen Monatsraten von S 1.000.- beginnend am 1. Jänner 1934 zur Abstattung gelangt. Die Verzinsung des Schuldbetrages erfolgt im Anschlusse an die Kapitalsabstattung, d.i. an Februar 1936 und zu einem um 2 % höheren Zinsfusse als die Bankrate. Ausserdem sollen die Umsatzanteile der Gemeinde an diesem Unternehmen zur Tilgung der Schuld bezw. Zinsen herangezogen werden. Es könnte der Vorwurf erhoben werden, dass die Arbeiten nicht ausgeschrieben wurden, dem ist gegenüber zu halten, dass sich in Steyr kaum eine Firma finden würde, die die Kreditierung auf sich genommen hätte, vielmehr hätte eine Ausschreibung zu einer nicht ernst zu nehmenden Konkurrenzierung Anlass geben können, was zweifellos den Beginn der Arbeiten nicht unbeträchtlich verzögert hätte. Schliesslich sei noch darauf verwiesen, dass der Vertreter des Landes anlässlich der Kommissionierung des Baues den Ausbau der Strasse auf 10 Meter Breite, nach der bestehenden Bauordnung, forderte und somit nach seiner Ansicht der planmässige Ausbau nur als Provisorium zu betrachten sei. Zu dieser Feststellung sei darauf verwiesen, dass die Sierningerstrasse in ihrer ganzen Länge an keiner Stelle diese geforderte Breite aufweist." Der Referent beantragt: Der Gemeinderat genehmige nachträglich die Strassenregulierungsarbeiten am Langseppenberg sowie die Vergebung der Arbeiten an die Reformbaugesellschaft unter den technischen und finanziellen Bedingungen der Vereinbarung vom 26. Oktober 1933, Zl. 7518. Stadtrat Leopold Schlossgangl begrüsst, dass nun endlich das Verkehrshindernis der Sierningerstrasse verschwunden ist, bekrittelt aber, dass der Bauausschuss hiebei übergangen wurde, dass ferners die Arbeiten nicht zur Ausschreibung gelangten und bezweifelt es, ob sich nicht doch eine Firma gefunden hätte, die den Betrag kreditiert hätte und ob nicht doch durch eine Ausschreibung ein geringerer Betrag hätte erreicht werden können. Er vermeint auch, dass die Einholung eines zweiten Offertes kaum die Angelegenheit verzögert
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