Gemeinderatsprotokoll vom 9. November 1933

folgendes aus: "Wiederholt hat sich der Gemeinderat und insbesondere der Stadtrat mit dieser Frage befasst, um den Wünschen der Bevölkerung in dieser Richtung gerecht zu werden. Es war notwendig, rasche Arbeit zu leisten. Der Ankauf des dem Ausbaue der Strasse hinderlichen Hauses wurde beschlossen und sofort mit dem Abbruche begonnen. Es war dies nicht leicht, da die Parteien des Hauses erst gekündigt werden mussten. Vom Bauamte wurde zum Ausbaue der Strasse ein Plan ausgearbeitet, es wurde viel beraten, wie der Ausbau am billigsten hergestellt werden könnte. 47.000 Schilling hätte der Ausbau der Strasse nach dem Plane des Bauamtes erfordert. Die Gemeinde war nicht in der Lage, die erforderlichen Kosten aufzubringen. Es wurde anlässlich der Uebernahme dieses Strassenteiles durch das Land auch mit diesem in Verhandlungen eingegangen und beantragt, den Ausbau der Strasse in Eigenregie des Landesbauamtes vorzunehmen, was jedoch abgewiesen wurde. Einen Erfolg hatten jedoch die Verhandlungen, das Land erklärte sich bereit, zu den Kosten des Strassenausbaues einen Betrag von S 10.000.- und für den Abbruch des Hauses S 5.000.- zur Verfügung zu stellen. Ferner war es möglich, durch Inanspruchnahme der produktiven Arbeitslosenfürsorge bei der Industriellen Bezirkskommission einen Betrag von S 4000.- zu erwirken. Insgesamt standen dem Bauvorhaben S 19.000.- zur Verfügung, ein Betrag, der nur eine Teilarbeit ermöglicht hätte, was den Ausbau der Strasse in zwei Etappen und eine wesentliche Erhöhung nach sich gezogen hätte. Um jedoch den Ausbau in der planmässigen Form vornehmen zu können, war es notwendig, für den restlichen Betrag einen Kreditoren zu finden. Die Reformbaugesellschaft hat sich bei Auftragserteilung bereit erklärt, den restlichen Betrag beizustellen. Es kam die Vereinbarung vom 26. Oktober 1933 im Rahmen der „allgemeinen Bedingnisse mit Anhang“ des Bundesministeriums für Handel und Verkehr zustande. Dieser Vereinbarung zufolge übernahm die Reformbaugesellschaft unter Kreditierung des Restbetrages von S 25.000.- die Arbeiten im Betrage von S 44,000.-, wobei der kreditierte Betrag in gleich-

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