Gemeinderatsprotokoll vom 9. November 1933

Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 2. August 1933, Zl. 20.158/1 betreffend das Projekt für die Verbauung des unteren Schiffweges in Steyr und Garsten einverstanden und bewilligt für den etappenweisen Ausbau einen Gesamtbetrag von S 30.000.- (in dem bereits der bewilligte Betrag von S 10.000.- enthalten ist) und übernimmt gleichzeitig die Verpflichtung zur künftigen Erhaltung des im Gemeindegebiete Steyr gelegenen Bauteiles. G.R. Friedrich Schickl tritt für den ehesten Beginn der Arbeiten ein und ersucht, dies bei der Regierung zu erwirken. Bürgermeister Franz Sichlrader stellt fest, dass es mit Rücksicht auf die Ueberweisung der bereits bewilligten S 10.000.- im Monat November noch möglich sein wird, heuer mit den Arbeiten im Betrage von S 50.600.- zu beginnen. Hierauf erfolgt die einstimmige Annahme des Antrages. Punkt 3.) Uferschutzbauten am Wehrgrabenkanal, Beitragsleistung. Zl. 7314/33 Der Referent begründet unter Hinweis auf das Kommissionsprotokoll vom 24. August 1877, das die Regelung der Beitragsleistung für Uferschutzbauten am Wehrgrabenkanal unterhalb der Inneren Reiterbrücke beinhaltet, folgenden Antrag: Die Beitragsleistung zu den Kosten von Uferschutzbauten am rechten Ufer des Wehrgrabenkanales zwischen der inneren Reiterbrücke und der dritten Zeugstätte mit zwei Fünftel, wird unter der Bedingung genehmigt, dass die Wehrgrabenkommune ebenfalls zwei Fünftel und die Besitzer der Häuser Wehrgrabengasse 13 und 15 (Consk.Nr.190 links der Steyr ) ein Fünftel übernehmen. Der Antrag gelangt debattelos zu einstimmigen Annahme. Punkt 4.) Strassenregulierung am Langseppenberg,Vergebung der Arbeiten. Zl. 7518/33 Der Referent weist auf die Anregungen des Bauausschusses hin, der wiederholt in Anbetracht der ernsten Gefahr dieses Strassenstückes die eheste Behebung des Uebels forderte und führt zur Begründung seines Antrages im wesentlichen

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