7. Juli 1933 bewilligt wurde, was der Gemeinderat nachträglich genehmigend zur Kenntnis nehmen wolle und dass sich Stadtrat Hans Roithner und G.R. Josef Daspelgruber für die Sitzung entschuldigt haben. Weiters bringt Bürgermeister Franz Sichlrader die Mitteilung, dass mit Notverordnung der Bundesregierung das für die Stadt Steyr geltende Landesgesetz betreffend die Einhebung von Verzögerungszuschlägen aufgehoben wurde, wodurch der Gemeinde ein finanzieller Entgang von jährlich s 6000.- erwächst, dass aber beabsichtigt sei, die Ankämpfung dieser Notverordnung durch die Landesregierung zu erwirken. Zu Niederschriftsprüfer bestimmt der Vorsitzende die G.R. Josef Hamberger und Rudolf Hofmann. Nach Kenntnisnahme der Berichte wird in die Tagesordnung eingegangen und der Vorsitz vom Bürgermeister-Stellvertreter Anton Azwanger übernommen. Stadtrat. Referent Bürgermeister Franz Sichlrader: Punkt 2.) Verbauung des Schiffweges in Steyr u. Garsten, Beitragsleistung. Zl. 5800/33 Der Referent weist auf die schon wiederholt geführten Debatten bezüglich des Ausbaues des Schiffweges hin und erinnert daran, dass bereits anlässlich der Beratung des Präliminares für die ersteEtappe des Ausbaues ein Betrag von S 10.000.- bewilligt wurde, dass es aber zufolge einer Weisung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft notwendig sei, auch die Mittel für den weiteren Ausbau sicher zu stellen. Der Gesamtausbau beläuft sich auf S 200.000.-; auf die Verbauungsstrecke im Stadtgebiete entfallen S 150.000.-, wozu die Stadtgemeinde einen 20 %igen Beitrag im Ausmasse von insgesamt S 30.000.- und die künftige Erhaltung zu übernehmen hat. Der Referent stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat erklärt sich mit den Bedingungen des Erlasses des
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