gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28. Juni 1933, Zl.3942, wird mangels besonderer Bedürftigkeit keine Folge gegeben. Zl .5195/33 Sieghartner Johann, Berufung wegen Nichtgewährung einer Erhöhung des Unterhaltsbeitrages und einer Zinsbeihilfe. Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung des Johann Sieghartner gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28. Juni 1933, Zl. 3779, wird mangels verfügbarer Mittel, insbesondere aber deshalb, weil ohnehin eine monatl. Unterstützung von S 25.- bewilligt ist, abgewiesen. Zl. 5460/33 Löschenkohl Maria, Berufung wegen Nichtzuerkennung eines Erziehungsbeitrages für das Kind Rinaldo. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse der Maria Löschenkohl gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28. Juni 1933, Zl. 4408, wird wegen Terminverlust keine Folge gegeben. Zl. 5129/33 Mühlreiter Alois, Berufung wegen Nichtzuerkennung einer monatl.Unterstützung von S 35.-, sondern nur eines Erziehungsbeitrages von S 12.- monatlich für das Kind Maria. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Der Berufung des Alois Mühlreiter gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28. Juni 1933, Zl. 3923, wird mangels einer besonderen Bedürftigkeit, insbesondere aber deshalb, weil die Art der Fürsorge der Gemeinde überlassen ist, keine Folge gegeben. Zl. 6726/33 Gruber Marie, Nichtaufnahme ihres Sohnes Johann Gruber in die Versorgung, Berufung. Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung der Marie Gruber gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 20. September 1933, Zl. 5708, wonach diese mit ihrem Ansuchen um Aufnahme ihres Sohnes Johann Gruber in die städtische Versorgung abgewiesen wurde, wird aus den Gründen der Entscheidung der ersten Instanz keine Folge gegeben.
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