Zl. 4005/33, wird mangels verfügbarer Mittel aber auch mangels Bedürftigkeit keine Folge gegeben. Zl.4948/33 Strain Franz, Berufung wegen Nichtzuerkennung einer laufenden Zinsbeihilfe. Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung des Franz Strain gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28.Juni 1933, Zl. 4338/33, wird mangels verfügbarer Mittel für derlei Zwecke keine Folge gegeben. Zl. 4885/33 Grasbon August, Berufung wegen Nichtzuerkennung eines Erziehungsbeitrages für seine Kinder Frieda u. August. Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung des August Grasbon gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28. Juni 1933, Zl. 3483/33, wird teilweise stattgegeben und auf die Dauer der Arbeitslosigkeit ein Erziehungsbeitrag von monatlich S 10.- bewilligt. Zl. 4870/33 Hebesberger Anna, Berufung wegen Nichtzuerkennung eines Unterhaltsbeitrages. Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung der Anna Hebesberger gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28. Juni 1933, Zl. 3534, wird mit Rücksicht darauf, dass die Genannte ohnehin vom Fürsorgeamte eine wöchentliche Unterstützung von S 3.- bezieht, keine Folge gegeben. Z1. 4937133 Maria Hojka, Berufung wegen Nichtzuerkennung eines Erziehungsbeitrages für ihre Kinder Maria und Emma. Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung der Maria Hojka gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28.Juni 1933. Zl. 4164 wird dahingehend Folge gegeben, dass ihr für die Kinder Maria und Emma ein Erziehungsbeitrag in der Höhe von S 10.- monatlich ab 1. Juli 1933 bis 30. Juni 1934, längstens auf die Dauer der Arbeitslosigkeit des Gatten Karl Hojka, zuerkannt wird. Zl. 4966/33 Kirchner Katharina, Berufung wegen Nichtzuerkennung eines Erziehungsbeitrages für das Kind Leopoldine. Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung der Katharina Kirchner
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