Verbauung ergebenden, geringeren Instandhaltungskosten aufzukommen. Er beantragt deshalb, dass der Gemeinderat beschliesse, die Uebergabe der Voralpenstrasse km 2.714 bis 4.803 in die Erhaltung der Strassenverwaltung im Sinne und unter den Bedingungen des Erlasses der o.ö. Landesregierung vom 30. Oktober 1933, Zl. V/907/3. G.R. Friedrich Schickl begrüsst den Ausbau und die Uebernahme eines Teiles der Sierningerstrasse in die Landesverwaltung, steht aber auf dem Standpunkte, dass für Steyr noch immer viel zu wenig geschehe. Er tritt für den gesamten Ausbau der Voralpenstrasse ein und bespricht den wirtschaftlichen Vorteil, der sich bei Verwirklichung seiner Forderung für die Stadt Steyr ergeben würde. Er appeliert an den Gemeinderat und besonders an den Bürgermeister, ihn auch weiterhin in diesem Belange zu unterstützen. G.R. Josef Hamberger weist darauf hin, dass gerade jetzt die beste Gelegenheit wäre, von der Bundesregierung für den Ausbau der Voralpenstrasse etwas herauszuschlagen. G.R. Hans Witzany anerkennt die Bemühungen des G.R. Schickl um den Ausbau der Voralpenstrasse, weist aber darauf hin, dass es immer wieder Schickls Parteigänger waren, die sich gegen den Ausbau stellten, ja sogar der Bildung einer Interessentengemeinschaft hinderlich waren. Er verweist auch darauf, dass der Nationalrat seinerzeit über seinen Antrag den Ausbau der Voralpenstrasse beschlossen habe, dass sich aber die gegenwärtige Bundesregierung um diesen Beschluss wenig kümmere. Er schliesst sich ferners auch der Anschauung des Gemeinderates Josef Hamberger an und ist auch der Ansicht, dass jetzt der günstigste Zeitpunkt zur Erreichung des Zieles wäre, obwohl andere Strassenprojekte, wie der Ausbau der Nibelungenstrasse etz., mehr im Vordergrund stehen und der Ausbau der Voralpenstrasse meist unter Hinweis, dass es sich nur um eine Paralellstrasse handelt, bagatellisiert werde.
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