Gemeinderatsprotokoll vom 9. November 1933

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am am Donnerstag,den 9. November 1933. Tagesordnung. 1.) Berichte des Bürgermeisters. Stadtrat. Referent Bürgermeister Franz Sichlrader: 3.) Verbauung des Schiffweges in Steyr u. Garsten, Beitragsleistung. 3.) Uferschutzbauten am Wehrgrabenkanal, Beitragsleistung. 4.) Strassenregulierung am Langseppenberg, Vergebung der Arbeiten. Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: 5.) Mietvertrag mit der Altkatholischen Kirchengemeinde Linz, Nachtrag. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Bürgermeister Franz Sichlrader: 6.) Hundesteuer, Festsetzung für das Jahr 1934. Referent Gemeinderat Josef Kirchberger 7.) Edlinger Hermine, Lustbarkeitsabgabe-Rekurs. 8.) Eisinger Johann, Konzessionsabgabe-Rekurs. 9.) Stalzer Johann, Konzessionsabgabe-Rekurs. 10.) Kaiplinger Katharina, Konzessionsabgabe-Rekurs. 11.) Linzer Wurstfabrik, Landeszweckabgabe-Rekurs. Referent Gemeinderat Josef Sieberer: 12.) Hack Josef, Landeszweckabgabe-Rekurs. 13.) Bürgerliche Brauerei, Landeszweckabgabe-Rekurs. 14.) Kammerhofer & Co., Landeszweckabgabe-Rekurs. Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: 15.) Schaffazik Josef, Strafnachlass.

Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent Stadtrat Rudolf Marktschläger: 16.) Schatka Maria, Bausache-Rekurs. 17.) Voralpenstrasse, Bildung einer Strassengemeinschaft. Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Franz Sichlrader, Bürgermeistermeister-Stellvertreter Anton Azwanger, die Stadträte: Dedic Karl, Dressl August, Klement Karl,Rudolf Marktschläger, Schlossgangl Leopold und Dr. Schneeweiss Rudolf, die Gemeinderäte: Schickl Friedrich Breitler Leopold Dr. Schöner Johann Chalupka Elise Schrangl Franz Steinkellner Julius Schwitzer Erna Grafleitner Josef Steiner Florian Hamberger Josef Tribrunner Franz Hofmann Rudolf Voglsam Josef Baminger Alois Weindl Anton Kirchberger Josef Pfaff Johann Witzany Hans. Sieberer Michael Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferdinand Häuslmayr, Schriftführer Oberkommissär Hans Sichlrader. Die Gemeinderäte der kommunistischen Partei und der Gemeinderat der nationalsozialistischen Partei sind der Sitzung mit Rücksicht auf das bestehende Betätigungsverbot fern geblieben. Sitzungsbeginn 19 Uhr 10 Minuten. Der Vorsitzende Bürgermeister Franz Sichlrader stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt bekannt, dass Bürgermeister-Stellv. Ferdinand Knabl und Gemeinderat Dr. Camillo Peyrer-Angermann um Beurlaubung auf unbestimmte Zeit eingekommen sind und ihnen diese auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses des Gemeinderates vom

7. Juli 1933 bewilligt wurde, was der Gemeinderat nachträglich genehmigend zur Kenntnis nehmen wolle und dass sich Stadtrat Hans Roithner und G.R. Josef Daspelgruber für die Sitzung entschuldigt haben. Weiters bringt Bürgermeister Franz Sichlrader die Mitteilung, dass mit Notverordnung der Bundesregierung das für die Stadt Steyr geltende Landesgesetz betreffend die Einhebung von Verzögerungszuschlägen aufgehoben wurde, wodurch der Gemeinde ein finanzieller Entgang von jährlich s 6000.- erwächst, dass aber beabsichtigt sei, die Ankämpfung dieser Notverordnung durch die Landesregierung zu erwirken. Zu Niederschriftsprüfer bestimmt der Vorsitzende die G.R. Josef Hamberger und Rudolf Hofmann. Nach Kenntnisnahme der Berichte wird in die Tagesordnung eingegangen und der Vorsitz vom Bürgermeister-Stellvertreter Anton Azwanger übernommen. Stadtrat. Referent Bürgermeister Franz Sichlrader: Punkt 2.) Verbauung des Schiffweges in Steyr u. Garsten, Beitragsleistung. Zl. 5800/33 Der Referent weist auf die schon wiederholt geführten Debatten bezüglich des Ausbaues des Schiffweges hin und erinnert daran, dass bereits anlässlich der Beratung des Präliminares für die ersteEtappe des Ausbaues ein Betrag von S 10.000.- bewilligt wurde, dass es aber zufolge einer Weisung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft notwendig sei, auch die Mittel für den weiteren Ausbau sicher zu stellen. Der Gesamtausbau beläuft sich auf S 200.000.-; auf die Verbauungsstrecke im Stadtgebiete entfallen S 150.000.-, wozu die Stadtgemeinde einen 20 %igen Beitrag im Ausmasse von insgesamt S 30.000.- und die künftige Erhaltung zu übernehmen hat. Der Referent stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat erklärt sich mit den Bedingungen des Erlasses des

Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 2. August 1933, Zl. 20.158/1 betreffend das Projekt für die Verbauung des unteren Schiffweges in Steyr und Garsten einverstanden und bewilligt für den etappenweisen Ausbau einen Gesamtbetrag von S 30.000.- (in dem bereits der bewilligte Betrag von S 10.000.- enthalten ist) und übernimmt gleichzeitig die Verpflichtung zur künftigen Erhaltung des im Gemeindegebiete Steyr gelegenen Bauteiles. G.R. Friedrich Schickl tritt für den ehesten Beginn der Arbeiten ein und ersucht, dies bei der Regierung zu erwirken. Bürgermeister Franz Sichlrader stellt fest, dass es mit Rücksicht auf die Ueberweisung der bereits bewilligten S 10.000.- im Monat November noch möglich sein wird, heuer mit den Arbeiten im Betrage von S 50.600.- zu beginnen. Hierauf erfolgt die einstimmige Annahme des Antrages. Punkt 3.) Uferschutzbauten am Wehrgrabenkanal, Beitragsleistung. Zl. 7314/33 Der Referent begründet unter Hinweis auf das Kommissionsprotokoll vom 24. August 1877, das die Regelung der Beitragsleistung für Uferschutzbauten am Wehrgrabenkanal unterhalb der Inneren Reiterbrücke beinhaltet, folgenden Antrag: Die Beitragsleistung zu den Kosten von Uferschutzbauten am rechten Ufer des Wehrgrabenkanales zwischen der inneren Reiterbrücke und der dritten Zeugstätte mit zwei Fünftel, wird unter der Bedingung genehmigt, dass die Wehrgrabenkommune ebenfalls zwei Fünftel und die Besitzer der Häuser Wehrgrabengasse 13 und 15 (Consk.Nr.190 links der Steyr ) ein Fünftel übernehmen. Der Antrag gelangt debattelos zu einstimmigen Annahme. Punkt 4.) Strassenregulierung am Langseppenberg,Vergebung der Arbeiten. Zl. 7518/33 Der Referent weist auf die Anregungen des Bauausschusses hin, der wiederholt in Anbetracht der ernsten Gefahr dieses Strassenstückes die eheste Behebung des Uebels forderte und führt zur Begründung seines Antrages im wesentlichen

folgendes aus: "Wiederholt hat sich der Gemeinderat und insbesondere der Stadtrat mit dieser Frage befasst, um den Wünschen der Bevölkerung in dieser Richtung gerecht zu werden. Es war notwendig, rasche Arbeit zu leisten. Der Ankauf des dem Ausbaue der Strasse hinderlichen Hauses wurde beschlossen und sofort mit dem Abbruche begonnen. Es war dies nicht leicht, da die Parteien des Hauses erst gekündigt werden mussten. Vom Bauamte wurde zum Ausbaue der Strasse ein Plan ausgearbeitet, es wurde viel beraten, wie der Ausbau am billigsten hergestellt werden könnte. 47.000 Schilling hätte der Ausbau der Strasse nach dem Plane des Bauamtes erfordert. Die Gemeinde war nicht in der Lage, die erforderlichen Kosten aufzubringen. Es wurde anlässlich der Uebernahme dieses Strassenteiles durch das Land auch mit diesem in Verhandlungen eingegangen und beantragt, den Ausbau der Strasse in Eigenregie des Landesbauamtes vorzunehmen, was jedoch abgewiesen wurde. Einen Erfolg hatten jedoch die Verhandlungen, das Land erklärte sich bereit, zu den Kosten des Strassenausbaues einen Betrag von S 10.000.- und für den Abbruch des Hauses S 5.000.- zur Verfügung zu stellen. Ferner war es möglich, durch Inanspruchnahme der produktiven Arbeitslosenfürsorge bei der Industriellen Bezirkskommission einen Betrag von S 4000.- zu erwirken. Insgesamt standen dem Bauvorhaben S 19.000.- zur Verfügung, ein Betrag, der nur eine Teilarbeit ermöglicht hätte, was den Ausbau der Strasse in zwei Etappen und eine wesentliche Erhöhung nach sich gezogen hätte. Um jedoch den Ausbau in der planmässigen Form vornehmen zu können, war es notwendig, für den restlichen Betrag einen Kreditoren zu finden. Die Reformbaugesellschaft hat sich bei Auftragserteilung bereit erklärt, den restlichen Betrag beizustellen. Es kam die Vereinbarung vom 26. Oktober 1933 im Rahmen der „allgemeinen Bedingnisse mit Anhang“ des Bundesministeriums für Handel und Verkehr zustande. Dieser Vereinbarung zufolge übernahm die Reformbaugesellschaft unter Kreditierung des Restbetrages von S 25.000.- die Arbeiten im Betrage von S 44,000.-, wobei der kreditierte Betrag in gleich-

mässigen Monatsraten von S 1.000.- beginnend am 1. Jänner 1934 zur Abstattung gelangt. Die Verzinsung des Schuldbetrages erfolgt im Anschlusse an die Kapitalsabstattung, d.i. an Februar 1936 und zu einem um 2 % höheren Zinsfusse als die Bankrate. Ausserdem sollen die Umsatzanteile der Gemeinde an diesem Unternehmen zur Tilgung der Schuld bezw. Zinsen herangezogen werden. Es könnte der Vorwurf erhoben werden, dass die Arbeiten nicht ausgeschrieben wurden, dem ist gegenüber zu halten, dass sich in Steyr kaum eine Firma finden würde, die die Kreditierung auf sich genommen hätte, vielmehr hätte eine Ausschreibung zu einer nicht ernst zu nehmenden Konkurrenzierung Anlass geben können, was zweifellos den Beginn der Arbeiten nicht unbeträchtlich verzögert hätte. Schliesslich sei noch darauf verwiesen, dass der Vertreter des Landes anlässlich der Kommissionierung des Baues den Ausbau der Strasse auf 10 Meter Breite, nach der bestehenden Bauordnung, forderte und somit nach seiner Ansicht der planmässige Ausbau nur als Provisorium zu betrachten sei. Zu dieser Feststellung sei darauf verwiesen, dass die Sierningerstrasse in ihrer ganzen Länge an keiner Stelle diese geforderte Breite aufweist." Der Referent beantragt: Der Gemeinderat genehmige nachträglich die Strassenregulierungsarbeiten am Langseppenberg sowie die Vergebung der Arbeiten an die Reformbaugesellschaft unter den technischen und finanziellen Bedingungen der Vereinbarung vom 26. Oktober 1933, Zl. 7518. Stadtrat Leopold Schlossgangl begrüsst, dass nun endlich das Verkehrshindernis der Sierningerstrasse verschwunden ist, bekrittelt aber, dass der Bauausschuss hiebei übergangen wurde, dass ferners die Arbeiten nicht zur Ausschreibung gelangten und bezweifelt es, ob sich nicht doch eine Firma gefunden hätte, die den Betrag kreditiert hätte und ob nicht doch durch eine Ausschreibung ein geringerer Betrag hätte erreicht werden können. Er vermeint auch, dass die Einholung eines zweiten Offertes kaum die Angelegenheit verzögert

hätte. Er ist weiters der Ansicht, dass die Kreditierung eine wesentliche Verteuerung der Arbeit beinhaltet und fordert schliesslich, dass in Hinkunft immer der Bauausschuss bei derartig weittragenden Beschlüssen beigezogen werde. G.R. Julius Steinkellner schliesst sich den Ausführungen des Stadtrates Schlossgangl an und fordert ebenfalls in Hinkunft die Befragung des Bauausschusses: Bürgermeister Franz Sichlrader führt im Schlussworte aus, dass er bereits in seiner Antragsbegründung auf die Umstände, die einer Ausschreibung entgegenstanden, hingewiesen habe, dass es sich aber hiebei nicht mehr um eine Bauangelegenheit, sondern mehr um eine Finanzaktion handelte und schliesslich dieser Vorgang nur infolge der Dringlichkeit eine Ausnahme darstelle. Im übrigen sei er sich der Aufgaben des Bauausschusses bewusst und werde in Hinkunft nicht verabsäumen den Bauausschuss zur Beratung heranzuziehen. Der Referentenantrag wird sodann einstimmig zum Beschlusse erhoben. Referent Stadtrat Dr.Rudolf Schneeweiss: Punkt5.) Mietvertrag mit der Altkatholischen Kirchengemeinde Linz, Nachtrag. Zl. 4874/33 Referent gibt bekannt, dass s.z. mit der altkatholischen Kirchengemeinde in Linz ein Mietvertrag wegen Ueberlassung des ehemaligen Feuerwehrdepots in der Eisenstrasse abgeschlossen wurde und dass hiebei der Pkt.IV.Abs.3 gewisse Mängel zum Nachteil des Mieters aufweist, die durch nachfolgenden Antrag einer Regelung zugeführt werden sollen und zwar. Der Vertrag vom 22. April 1932, Zl.1690/32 betreffend die Vermietung des ehemaligen Feuerwehrdepots Eisenstrasse Nr.3 an die altkatholische Kirche in Linz wird wie folgt ergänzt: „Sollte der Vertrag gemäss Punkt IV, Absatz 3 gekündigt werden, so wird der altkatholischen Kirchengemeinde ein Ersatz der aufgewendeten Kosten unter Berücksichtigung der normalen

Entwertung oder die Beistellung eines entsprechenden Objektes für kulturelle Zwecke zugesichert. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Bürgermeister Franz Sichlrader: Punkt 6.) Hundesteuer, Festsetzung für das Jahr 1934. Zl. 7708/33 Der Referent teilt mit, dass auf Grund der landesgesetzlichen Bestimmungen das Ausmass der Hundesteuer alljährlich durch den Gemeinderat festzusetzen ist und stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Die Hundesteuer wird auch für das Jahr 1934 nach den Richtlinien des Gemeinderatsbeschlusses vom 9.Dezember 1933, Zl. 7485, eingehoben. Einstimmig angenommen. Bürgermeister Franz Sichlrader übernimmt wieder den Vorsitz. Referent Gemeinderat Josef Kirchberger: Punkt 7.) Edlinger Hermine, Lustbarkeitsabgabe-Rekurs. Zl. 4763/33 Der Referent gibt bekannt, dass sich der Stadtrat bereits mit dieser Angelegenheit befasst hat und zu dem Schlusse gelangte, dass die vorgeschriebene Abgabe nicht zu hoch gegriffen ist, er stellt deshalb folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse der Hermine Edlinger gegen die Vorschreibung einer pauschalierten Lustbarkeitsabgabe im Betrage von monatlich S 10.- wird mangels eines berücksichtigungswürdigen Umstandes k eine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Punkt 8.) Eisinger Johann, Konzessionsabgabe-Rekurs, Zl.5492/33 Der Referent gibt bekannt, dass eine Reihe von Konzessionsabgabe-Rekurseneingelangt sind, dass die Steuer nur von einem Zweige des Betriebes eingehoben werden kann und dass es im freien Ermessen des Gemeinderates stehe, die Abgabe entsprechend festzusetzen. Er beantragt:

Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse des Johann Eisinger gegen die Vorschreibung einer Konzessionsabgabe von S 50.- pro 1933 wird unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des § 2, Pkt. 4 des Konzessionsabgabegesetzes stattgegeben und die Abgabe mit S 35.- festgesetzt.Einstimmig angenommen. Punkt 9.) Stalzer Johann, Konzessionsabgabe-Rekurs. Zl. 5467/33 Der Referent beantragt: Dem Rekurse des Johann Stalzer gegen die Vorschreibung einer Konzessionsabgabe von S 160.- pro 1933 wird unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 2, Pkt. 4 des Konzessionsabgabegesetzes stattgegeben und die Abgabe mit S 70.- festgesetzt. Einstimmig angenommen. Punkt 10.) Kaiplinger Katharina, Konzessionsabgabe-Rekurs. Zl. 5117/33 Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse der Katharina Kaiplinger gegen die Vorschreibung einer Konzessionsabgabe von S 160.- pro 1933 wird unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 3, Pkt.4 des Konzessionsabgabegesetzes stattgegeben und die Abgabe mit § 35.- festgesetzt. Einstimmig angenommen. Punkt 11.) Linzer Wurstfabrik, Landeszweckabgabe-Rekurs. Zl. 2026/33 Der Referent gibt bekannt, dass im Gegenstande Erhebungen gepflogen wurden und tatsächlich ein Rückgang der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dieser Firma festgestellt werden kannte, er stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse der LinzerWurstfabrik gegen die Vorschreibung eines Beitrages zur Landeszweckabgabe pro 1933 im Betrage von S 350.- wird in Berücksichtigung der verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes gegenüber den Vorjahren stattgegeben und der Beitrag für 1933 mit S 170.- festgesetzt. Einstimmig angenommen.

Referent Gemeinderat Michael Sieberer: Punkt 12.) Hack Josef,Landeszweckabgabe-Rekurs. Zl. 2010/33 Der Referent gibt bekannt, dass auf Grund der Erhebungen kein Anlass zur Ermässigung der Abgabe besteht und stellt daher den Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung der Fa. Josef Hack, G.m.b. H., gegen die Vorschreibung eines Beitrages zur Landeszweckabgabe pro 1933 im Betrage von S 335.- wird mangels eines besonders begründeten Tatbestandes abgewiesen. Einstimmig angenommen. Punkt 13) Bürgerliche Brauerei, Landeszweckabgabe-Rekurs. Zl. 1983/33 Der Referent befürwortet auf Grund der Erhebungen eine Ermässigung der Abgabe und stellt den Antrag: Der Berufung der Bürgerlichen Brauerei, G.m.b.H. gegen die Vorschreibung eines Beitrages zur Landeszweckabgabe pro 1933 im Betrage von S 300.- wird in Berücksichtigung der verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes gegenüber den Vorjahren Folge gegeben und der Beitrag für 1933 mit S 160.- festgelegt. Einstimmig angenommen. Punkt 14.) Kammerhofer & Co., Landeszweckabgabe-Rekurs. Zl. 2224/33 Der Referent befürwortet auch in diesem Falle eine Ermässigung und beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung der Fa. Kammerhofer & Co., Ges.m.b.H., gegen die Vorschreibung eines Beitrages zur Landeszweckabgabe pro 1933 im Betrage von S 150.- wird in Berücksichtigung der verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes gegenüber den Vorjahren Folge gegeben und der Beitrag für das Jahr 1933 mit S 100.- festgesetzt. Einstimmig angenommen. Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: Punkt 15.) Schaffazik Josef, Strafnachlass. Zl. 6688/33 Der Referent gibt bekannt, dass Schaffazik wegen Bau-

führung ohne behördliche Baubewilligung mit S 20.- bestraft wurde, dass sich der Beschuldigte in schiechter finanzieller Lage befindet, weshalb er folgenden Antrag stellt: Der Gemeinderat beschliesse; Der Berufung des Josef Schaffazik gegen die Strafverfügung des Magistrates Steyr vom 22. September 1933 wird keine Folge gegeben, doch wird in Berücksichtigung des kargen Einkommens des Beschuldigten die Geldstrafe von S 30.- ausnahmsweise nachgesehen. Einstimmig angenommen. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent Stadtrat Rudolf Marktschläger: Punkt 16.) Schatka Maria, Bausache-Rekurs. Zl. 4479/33 Der Referent gibt bekannt, dass Maria Schatka anschliessend an einen bereits bestehenden Kiosk im Ortsgebiete Stein einen weiteren Holzzubau aufzuführen beabsichtige, dass dies aber vom Stadtbauamte mit Recht, wegen der Gefahr der Entstehung einer Verhüttelung, abweislich beschieden wurde. Der Referent schliesst sich der Anschauung des Bauamtes an, zumal auch in der Nichtbewilligung keine Existenzgefährdung für die Frau erblickt werden kann und stellt daher den Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung der Maria Schatka gegen den abweislichen Bescheid des Magistrates Steyr vom 9. Juni 1933, Zl. 3203, wird aus den Gründen der Entscheidung der ersten Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Punkt 17.) Voralpenstrasse, Bildung einer Strassengemeinschaft. Zl. 7415/33 Der Referent führt aus, dass bei Annahme seines folgenden Antrages die Uebergabe eines Teiles der Sierningerstrasse an das Land nun vollzogen sei und dass dadurch für die Gemeinde eine bedeutende Ersparung erzielt wurde, Die Gemeinde habe in Hinkunft nur für die laufende Strassenerhaltung jährlich S 600.- zu leisten, welcher Betrag aber in Schotterlieferung bestehen soll, ferners für die normalmässigen, sich aus der geschlossenen

Verbauung ergebenden, geringeren Instandhaltungskosten aufzukommen. Er beantragt deshalb, dass der Gemeinderat beschliesse, die Uebergabe der Voralpenstrasse km 2.714 bis 4.803 in die Erhaltung der Strassenverwaltung im Sinne und unter den Bedingungen des Erlasses der o.ö. Landesregierung vom 30. Oktober 1933, Zl. V/907/3. G.R. Friedrich Schickl begrüsst den Ausbau und die Uebernahme eines Teiles der Sierningerstrasse in die Landesverwaltung, steht aber auf dem Standpunkte, dass für Steyr noch immer viel zu wenig geschehe. Er tritt für den gesamten Ausbau der Voralpenstrasse ein und bespricht den wirtschaftlichen Vorteil, der sich bei Verwirklichung seiner Forderung für die Stadt Steyr ergeben würde. Er appeliert an den Gemeinderat und besonders an den Bürgermeister, ihn auch weiterhin in diesem Belange zu unterstützen. G.R. Josef Hamberger weist darauf hin, dass gerade jetzt die beste Gelegenheit wäre, von der Bundesregierung für den Ausbau der Voralpenstrasse etwas herauszuschlagen. G.R. Hans Witzany anerkennt die Bemühungen des G.R. Schickl um den Ausbau der Voralpenstrasse, weist aber darauf hin, dass es immer wieder Schickls Parteigänger waren, die sich gegen den Ausbau stellten, ja sogar der Bildung einer Interessentengemeinschaft hinderlich waren. Er verweist auch darauf, dass der Nationalrat seinerzeit über seinen Antrag den Ausbau der Voralpenstrasse beschlossen habe, dass sich aber die gegenwärtige Bundesregierung um diesen Beschluss wenig kümmere. Er schliesst sich ferners auch der Anschauung des Gemeinderates Josef Hamberger an und ist auch der Ansicht, dass jetzt der günstigste Zeitpunkt zur Erreichung des Zieles wäre, obwohl andere Strassenprojekte, wie der Ausbau der Nibelungenstrasse etz., mehr im Vordergrund stehen und der Ausbau der Voralpenstrasse meist unter Hinweis, dass es sich nur um eine Paralellstrasse handelt, bagatellisiert werde.

Stadtrat Rudolf Marktschläger weist in seinen Schlussausführungen darauf hin, dass Gemeinderat Witzany bei seiner Ausführung auf die Linzer Sozialdemokraten vergessen habe, die immer auch zur Gegnerschaft des Voralpenstrassenproblemes zählten. Er gibt seiner Genugtuung darüber Ausdruck, dass es überhaupt in den schweren Zeiten möglich war, das Land zur Uebernahme dieser Teilstrecke zu bewegen. Er beantragt deshalb, dem Herrn Landeshauptmann und dem Strassenreferenten des Landes den Dank auszusprechen. Der Referentenantrag wird hierauf einstimmig angenommen. Schluss der Sitzung: 20 Uhr 10 Minuten. Der Vorsitzende: Die Niederschriftsprüfer: Der Schriftführer:

Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr, am Donnerstag, den 9. November 1933. Beginn der Sitzung: 20 Uhr 15 Minuten. Tagesordnung. Fürsorgeausschuss Referent Bürgermeister-Stellv. Anton Azwanger: 1.) Fürsorgerekurse. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: 2.) Aufnahmen in den Heimatverband auf Grund der Ersitzung. Stadtrat. Referent Stadtrat Karl Klement: 3.) Freiwillige Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband. Fürsorgeausschs Referent Bürgermeister-Stellv. Anton Azwanger: Punkt 1.) Fürsorgerekurse. Der Referent stellt nach eingehender Begründung folgende Anträge: Zl. 4871/33 Bezirksjugendamt Steyr, Berufung wegen zu niedriger Zuerkennung des Erziehungsbeitrages für das Kind Walter Bartsch. Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung des Bezirksjugendamtes Steyr gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 11. Mai 1933, Zl. 3007/33, wonach für das Kind Walter Bartsch ein monatlicher Erziehungsbeitrag von S 10.- bewilligt wurde, wird mangels besonderer Bedürftigkeit keine Folge gegeben. Zl. 4935/33 Pointner Leopold, Berufung wegen Nichterhöhung des Unterhaltsbeitrages. Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung des Leopold Pointner gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28. Juni 1932

Zl. 4005/33, wird mangels verfügbarer Mittel aber auch mangels Bedürftigkeit keine Folge gegeben. Zl.4948/33 Strain Franz, Berufung wegen Nichtzuerkennung einer laufenden Zinsbeihilfe. Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung des Franz Strain gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28.Juni 1933, Zl. 4338/33, wird mangels verfügbarer Mittel für derlei Zwecke keine Folge gegeben. Zl. 4885/33 Grasbon August, Berufung wegen Nichtzuerkennung eines Erziehungsbeitrages für seine Kinder Frieda u. August. Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung des August Grasbon gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28. Juni 1933, Zl. 3483/33, wird teilweise stattgegeben und auf die Dauer der Arbeitslosigkeit ein Erziehungsbeitrag von monatlich S 10.- bewilligt. Zl. 4870/33 Hebesberger Anna, Berufung wegen Nichtzuerkennung eines Unterhaltsbeitrages. Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung der Anna Hebesberger gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28. Juni 1933, Zl. 3534, wird mit Rücksicht darauf, dass die Genannte ohnehin vom Fürsorgeamte eine wöchentliche Unterstützung von S 3.- bezieht, keine Folge gegeben. Z1. 4937133 Maria Hojka, Berufung wegen Nichtzuerkennung eines Erziehungsbeitrages für ihre Kinder Maria und Emma. Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung der Maria Hojka gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28.Juni 1933. Zl. 4164 wird dahingehend Folge gegeben, dass ihr für die Kinder Maria und Emma ein Erziehungsbeitrag in der Höhe von S 10.- monatlich ab 1. Juli 1933 bis 30. Juni 1934, längstens auf die Dauer der Arbeitslosigkeit des Gatten Karl Hojka, zuerkannt wird. Zl. 4966/33 Kirchner Katharina, Berufung wegen Nichtzuerkennung eines Erziehungsbeitrages für das Kind Leopoldine. Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung der Katharina Kirchner

gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28. Juni 1933, Zl.3942, wird mangels besonderer Bedürftigkeit keine Folge gegeben. Zl .5195/33 Sieghartner Johann, Berufung wegen Nichtgewährung einer Erhöhung des Unterhaltsbeitrages und einer Zinsbeihilfe. Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung des Johann Sieghartner gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28. Juni 1933, Zl. 3779, wird mangels verfügbarer Mittel, insbesondere aber deshalb, weil ohnehin eine monatl. Unterstützung von S 25.- bewilligt ist, abgewiesen. Zl. 5460/33 Löschenkohl Maria, Berufung wegen Nichtzuerkennung eines Erziehungsbeitrages für das Kind Rinaldo. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse der Maria Löschenkohl gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28. Juni 1933, Zl. 4408, wird wegen Terminverlust keine Folge gegeben. Zl. 5129/33 Mühlreiter Alois, Berufung wegen Nichtzuerkennung einer monatl.Unterstützung von S 35.-, sondern nur eines Erziehungsbeitrages von S 12.- monatlich für das Kind Maria. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Der Berufung des Alois Mühlreiter gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 28. Juni 1933, Zl. 3923, wird mangels einer besonderen Bedürftigkeit, insbesondere aber deshalb, weil die Art der Fürsorge der Gemeinde überlassen ist, keine Folge gegeben. Zl. 6726/33 Gruber Marie, Nichtaufnahme ihres Sohnes Johann Gruber in die Versorgung, Berufung. Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung der Marie Gruber gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 20. September 1933, Zl. 5708, wonach diese mit ihrem Ansuchen um Aufnahme ihres Sohnes Johann Gruber in die städtische Versorgung abgewiesen wurde, wird aus den Gründen der Entscheidung der ersten Instanz keine Folge gegeben.

Zl. 6821/33 Scheinmayr Franz, Schuhansuchen, Rekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse des Franz Scheinmayr gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 20. September 1933, Zl. 6145, wonach dieser mit seinem Ansuchen um Zuerkennung von Schuhen für seinen Sohn Franz abgewiesen wurde, wird mangels verfügbarer Mittel keine Folge gegeben. Zl. 6850 u.4708/33 Wiesinger Wendelin, Ansuchen um einen monatlichen Erhaltungsbeitrag, Rekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Der Rekurs ist mangels besonderer Bedürftigkeit,insbesondere deshalb, weil der Rekurent im Genusse der mtl. Altersrente steht, abzuweisen. Zl. 6923/33 Reder Franz, Schuhansuchen, Rekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Der Rekurs ist mangels besonderer Bedürftigkeit abzuweisen. Zl. 6918/33 Pachinger Georg, Ansuchen um Erhöhung des Erziehungsbeitrages für drei Kinder, Rekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Der Rekurs ist mangels verfügbarer Mittel abzuweisen. Zl. 6928/33 Irrer Therese, Weiterbewilligung des Erziehungsbeitrages für die a.e. Tochter Anna Austerhuber, Rekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Der Rekurs ist mangels verfügbarer Mittel abzuweisen. Zl. 6847/33 Schönberger Mathilde, Erhöhung des Erziehungsbeitrages für das mj. Kind Mathilde, Rekurs. Der Gemeinderat beschliesse: Der Rekurs ist mangels verfügbarer Mittel abzuweisen. Die gemeinsam vorgenommene Abstimmung ergibt die einstimmige Annahme der Referentenanträge. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss:

Punkt 2.) Aufnahmen in den Heimatverband auf Grund der Ersitzung. a) Bewilligungen: Zl. 4501/33 Almesberger Leopold Zl. 6029/33 Anselgruber Johann Zl. 6387/33 Beranek Leopold Zl. 4924/33 Bendik Josef Zl. 4324/33 Breiteneder Michael Zl. 4809/33 Breidler Amalia Zl. 4628/33 Derfler Karl Zl. 4332/33 Daspelgruber Rosa Zl. 6164/33 Ebner Johann Zl. 5988/33 Eder Antonie Zl. 4495/33 Ettlinger Maria Zl. 6839/33 Födermair Johann Zl. 6120/33 Gäbler Friedrich Zl. 4490/33 Egger Franz Zl. 5741/33 Fellhofer Josef Zl. 4149/33 Firlinger Josef Zl. 4728/33 Gebertshammer Georg Zl. 3734/33 Haghofer Anna Zl. 4736/33 Havlan Theresia Zl. 5717/33 Hofmann Friedrich Zl. 6636/33 Horwat Sophie Zl. 4880/33 Klell Josef Zl. 6838/33 Kronegger Karl Zl. 5311/33 Langeder Josef Zl. 6108/33 Mayrhofer Martin Zl. 5978/33 Muzik Josef Zl. 4602/33 Plank Maria Zl. 3153/33 Pucher Michael Zl. 6165/33 Reh Helene Zl. 4875/33 Ring Robert Zl.4774/33 Schauer Maria Zl. 4775/33 Schlader Maria Zl. 5713/33 Schuster Leopoldine Zl. 6390/33 Thürridl Johann Zl. 3666/33 Vybiral Johann Zl. 5331/33 Wagner Wenzel Zl. 5984133 Walser Franz Zl. 6616/33 Grim Josef Zl. 5918/33 Haselmayr Franz Zl. 5042/33 Hinterleitner Alois Zl. 5969/33 Hofmann Laura Zl. 6122/33 Kernecker Karl Zl. 4991/33 Kösteldorfer Franz Zl. 5363/33 Langeder Anna Zl. 6534/33 Langensteiner Stefan Zl. 6161/33 Moser Franz Zl. 4534/33 Pflügl Franz Zl. 5096/33 Pötzl Friedrich Zl. 4961/33 Rausch Ernest Zl. 6742/33 Reichenfelser Andreas Zl. 5983/33 Rödhammer Karl Zl. 3731/33 Schimek Peter Zl. 6095/33 Schmatz Johann Zl. 6374/33 Steininger Franz Zl. 3311/33 Uebleis Otto Zl. 4932/33 Vorderwinkler Petrus Zl. 4069/33 Wallner Alois Zl. 5919/33 Zebisch Maria Anna

b) Abweisungen: Zl. 5832/33 Enge Andreas, Ansuchen der Gemeinde Weyer-Markt. Zl. 4868/33 Frühauf Anna, Ansuchen der Gemeinde Kremsmünster-Land. Zl. 5227/33 Götz Josef, Ansuchen der Gemeinde Sierning. Zl. 6110/33 Hochreiter Jakob, Ansuchen der Gemeinde Veitsch. Einstimmig angenommen. Stadtrat. Referent Stadtrat Karl Klement: Punkt 3.) Freiwillige Zusicherungen der Aufnahme in den Heimat- verband. a) Bewilligungen: -0b) Abweisungen: Gerber Ferdinand, Fabr. Arbeiter, St. Ulrich, Ramingsteg 93, Zl. 983/33 Einstimmig angenommen. Der Schriftführer: Die Niederschriftsprüfer: Schluss der Sitzung: 20 Uhr 30 Minuten. Der Vorsitzende:

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