In Ergänzung bezw. Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 7. Juli 1933, Zl. 1665, wird die Aufnahme eines weiteren Darlehens von S 12.000.-, zusammen also S 42.000.- bei der Sparkasse Steyr beschlossen, wobei in der Höhe des amortisablen Darlehens (S 200.000.-, worin nunmehr alle Schulden an die Sparkasse zusammengefasst sind) keine Aenderung eintritt. Bedingungen: 1.) Die Verzinsung beträgt 8 % pro anno, die Amortisation 1 % pro anno, sodass das Darlehen in 37 Jahren getilgt wird. 2.) Die Sparkasse ist berechtigt, die von ihr an die Gemeinde zu leistenden Abgaben, wie Lohnabgabe, Wasserzins, Mietzinsabgabe u.dgl. direkt auf ein bei der Sparkasse zu eröffnendes Zinsensicherstellungskonto einzubezahlen. 3.) Hinterlegung des Erträgnisses aus der Pferdeabgabe (rund S 3.000.- gegenwärtig pro Jahr) auf das unter Punkt 3 genannte Zinsensicherstellungskonto, Sollte durch diese Abgabe der Betrag von rund S 3.000.- nicht erreicht werden, wird der etwaige Restbetrag durch eine vom Magistratspräsidium zu bestimmende Abgabe sichergestellt. G.R. Julius Steinkellner stellt die Frage, ob er richtig verstanden habe, dass durch den vorliegenden Antrag keine weitere Erhöhung der Gesamtschuld der Gemeinde eintrete und nunmehr diese bei der Sparkasse Steyr S 200.000.- betragen werde. Stadtrat Rudolf Marktschläger gibt bekannt, dass dem Gemeinderatsbeschlusse vom 7. Juli 1933 auch ein Beschluss der Sparkasse folgen musste und dass man bei Durchrechnung der bestehenden Kredite auf das Nichtvorliegen eines Gemeinderatsbeschlusses bezüglich Erhöhung des Kontokorrentkredites von S 30.000.- auf S 43.000.- gestossen ist. Eine rechnerische Lücke, die richtig gestellt werden musste, die jedoch in materieller Hinsicht für die Gemeinde keine nachteilige Auswirkung in sich birgt. Bürgermeister Sichlrader gibt auf die Anfrage des
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