Gemeinderatsprotokoll vom 7. Juli 1933

unbenannte öffentliche Strasse erhält die Bezeichnung Hochhauser-Strasse. Einstimmig angenommen. Stadtrat. Referent Bürgermeister Franz Sichlrader: Punkt 9.) Uebernahme eines Teiles der Voralpenstrasse. Zl. 4293/33 Der Referent führt aus, dass es nun nach langem Verhandeln doch gelungen sei, einen Teil der Voralpenstrasse in die Verwaltung des Landes zu überführen. Es handelt sich um dasjenige Stück der Sierningerstrasse, an deren Stelle sich der Langseppenberg und das zum Abbruch kommende bereits angekaufte Haus befindet. Es ist zu hoffen, dass die noch im Hause wohnenden Mieter in nächster Zeit ausziehen werden um mit den Abbrucharbeiten noch im Herbste beginnen zu können. Er beantragt daher: Der Gemeinderat nimmt dankend zur Kenntnis, dass das Land Oberösterreich die Voralpenstrasse in Steyr von km 3.714 bis 4.803 übernommen und für die Demolierung eines Hauses zur Verbreiterung der Voralpenstrasse am Langseppenberg einen Beitrag von S 5.000.- bewilligt hat. Die Gemeinde verpflichtet sich zu folgenden Leistungen: 1.) Ein jährlicher Beitrag von s 150.- pro km. 2.) erstmalige kostenlose Beistellung des erforderlichen Schotter- und Sandmateriales an Ort und Stelle für die übernommene Strassenstrecke. Ferners bemerkt der Referent, dass der jährlich zu leistende Beitrag pro km von § 150.- also beiläufig § 300.- nicht in Geld, sondern in Schotter und Sandmaterial beigestellt werden kann. G.R. Friedrich Schickl nimmt in scharfen Worten gegen die Landesregierung Stellung und bedauert es, dass diese Stelle für die Stadt Steyr nie das nötige Interesse aufbringt und die Stadt Steyr immer stiefmütterlich behandelt. Er fordert die Landtags-

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