Gemeinderatsprotokoll vom 7. Juli 1933

der Stadt verlangen kann, dass sie sich wenigstens vorher bei der Behörde erkundigen. Er beantragt daher: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse des Max Pilat gegen die Strafverfügung des Magistrates vom 27. April 1933, Zl. 3928, wird mangels berücksichtigungswürdiger Gründe keine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: Punkt 7.) Robiczek Hedwig, Uebertretung der Bauordnung, Berufung. Zl. 3471/33 Der Referent bemerkt, dass es sich im vorliegenden Falle nur um eine kleine Adaptierung eines bestehenden Objektes handelt und dass die Partei sicherlich nur in Verkennung des Rechtsstandpunktes die Uebertretung begangen haben dürfte. Er stellt deshalb folgenden Antrag: Dem Einspruche der Hedwig Robiczek gegen die Strafverfügung des Magistrates vom 18.April 1933,Zl. 2811, wird keine Folge gegeben. In Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei wird jedoch die vorgeschriebene Strafe im Gnadenwege nachgesehen. Einstimmig angenommen. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent Stadtrat Rudolf Marktschläger: Punkt 8.) Strassen-Neubenennung - Hochhauserstrasse - Zl. 3162/33 Der Referent führt aus, dass es durch die Erbauung der Schule der Schwestern notwendig geworden ist, auch die zwischen den Häusern Tomitzstrasse Nr.3 und 5 einmündende öffentliche Strasse auszubauen und zu benennen. Er stellt ferners fest, dass sich um den Stadtteil nächst dieser Strasse der verstorbene Generaldirektor Hochhauser besondere Verdienste erworben hat und würde/ sich daher namens des Bau- und Verwaltungsausschusses erlauben, dem Gemeinderate folgenden Antrag zu unterbreiten: Der Gemeinderat beschliesse: Die zwischen den Häusern Tomitzstrasse Nr. 3 und 5 in die Tomitzstrasse einmündende bisher

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