Gemeinderatsprotokoll vom 7. Juli 1933

§ 13. Uebertretungen dieser Viehmarktordnung unterliegen den Strafbestimmungen des Gesetzes vom 6. August 1909, R.G.Bl. Nr.177, bezw. der Ministerialverordnung vom 30.September 1857,R.G.Bl.Nr. 198. Gemeinderat Anton Weindl stellt die Anfrage, wo sich der Kontumazstall befindet und tritt für eine sorgfältigere Reinigung des Wieserfeldplatzes nach Abhaltung des Spanferkelmarktes ein. Bürgermeister Franz Sichlrader entgegnet hiezu, dass sich der Kontumazstall in der Industriestrasse befindet und dass für eine bessere Reinigung des Wieserfeldplatzes nach Möglichkeit vorgesorgt werden wird. Hierauf erfolgt die einstimmige Annahme des Referentenantrages. Bürgermeister-Stellv. Anton Azwanger übernimmt den Vorsitz. Referent Bürgermeister Franz Sichlrader: Punkt 3.) Ermässigung der Wohnabgabe. Zl. 4595/33 Der Referent teilt mit, dass sich die österreichische Ferien- und Reisegesellschaft wegen Ermässigung der Wohnabgabe für die Sommergäste auch an den Magistrat Steyr wandte und es im Interresse des Fremdenzuzuges notwendig sei, dem Ansuchen zu entsprechen. Er stellt hierauf folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Im Interesse der Förderung des Fremdenverkehres und unter Berücksichtigung der seitens der österreichischen Bundesbahnen zur Erlangung der Fahrtbegünstigungen während der Sommermonate festgelegten Bedingungen wird die Wohnabgabe für Uebernachtungen jener Sommergäste, die dieser Fahrtbegünstigung teilhaftig geworden sind, während der Monate Juli, August und September 1933 von 15 % auf 10 % ermässigt. Die von der österreichischen Ferien- und Reisegesellschaft „Oefrege" beantragte Zustimmungserklärung für die Aufnahme der Gemeinde Steyr in das Begünstigungsverzeichnis ist abzugeben. Einstimmig angenommen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Gemeinderat Franz Tribrunner:

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