Gemeinderatsprotokoll vom 7. Juli 1933

Stadtrat Referent Stadtrat Karl Klement: Punkt 1.) Lebensmittelpolizei und Marktordnung der Stadt Steyr Aenderung. Zl.4227/33 Der Referent begründet die Notwendigkeit dieser Aenderung und stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat genehmige nachstehende Aenderungen der bestehenden Lebensmittelpolizei und Marktordnung: 1. Der § 5 erhält einen Absatz 3, der zu lauten hat: Das Aufbewahren nicht marktfähiger Lebensmittel im Verkaufs- und Aufbewahrungsraume ist verboten. 2. Der erste Absatz des § 55 hat zu lauten: Jeder Marktbeschicker hat für die Benützung des Platzes und für die Ueberlassung von Gerätschaften, desgleichen auch jene auswärtigen Produzenten, Händler, Bäcker u.s.w., die Lebensmittel in den Strassen des Stadtgebietes absetzen oder Waren an Kunden zustellen, pro Tag zu entrichten: a) - f), unverändert. g) für jedes Stück Grossvieh (Rinder und Pferde) pro Stück S O.50. Einstimmig angenommen. Punkt 2.) Viehmarktordnung der Stadt Steyr, Aenderung. Zl.4139/33 Der Referent erläutert die dringliche Notwendigkeit zur Abänderung der bestehenden Viehmarktordnung und stellt dann folgenden Antrag: Der Gemeinderat genehmige nachstehenden Entwurf einer Marktordnung für Viehmärkte im Stadtgebiete Steyr. § 1. Der Verkauf von Zucht- und Nutzvieh findet an Wochenmarkttagen in den behördlich genehmigten Handelsstätten statt. Für die veterinärpolizeiliche Ueberwachung sind die im § 5 festgesetzten Gebühren zu entrichten.

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