bezw. die Krediterhöhung zur Bezahlung des angekauften Hauses am Langseppenberg im Betrage von S 12.000.- und zur Bereitstellung des Gemeindeanteiles für den Ennskaiausbau von S 10.000.-, ferners zur Deckung bisher aus den gemeinsamen Darlehen entstandenen Zinsen verwendet werden um dadurch die laufende Gebarung 1933 nicht zu belasten. Durch die Zinsfussermässigung werden sich die Zinsen auch bei einem Kredit von § 300.000.- nicht höher stellen, als bisher bei dem von S 170.000.- und dadurch keine Mehrbelastung der Gemeinde darstellen. Da aber die Sparkasse auch unsererseits Garantien verlangt, so bitte ich dem im folgenden Antrage angeführten Punkte zuzustimmen, wobei festzustellen ist, dass die Gemeindeabgaben der Sparkasse allein schon den Betrag von S 16.000.- jährlich ergeben und damit der grösste Teil der Sicherstellung erreicht ist. Der Referent stellt sodann folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse gemäss Punkt 4 des Beschlusses vom 29. April 1933, Zl. 926 (Voranschlag) die Aufnahme eines Darlehens bis zu S 30.000.- (dreissigtausend) bei der Sparkasse in Steyr. Dieses Darlehen wird mit den Schulden an die Sparkasse in beiläufigen Ausmasse von S 170.000.- (einhundertsiebzigtausend) in ein amortisables Darlehen von rund S 200.000.- (zweihunderttausend) verwandelt. Zur Amortisierung bezw. Verzinsung dieses Darlehens (300.000.-) verpflichtet sich die Gemeinde zu nachstehenden Leistungen: 1.) Verrechnung der auf die allgemeine Sparkasse Steyr entfallenden Lohnabgabe, Realabgabe und Wasserzins im Kompensationswege. 2.) Hinterlegung der Besucherabgabe (derzeit monatlich S 150.-) in einem bei der Sparkasse zu schaffenden Sicherstellungskonto.
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