Gemeinderatsprotokoll vom 7. Juli 1933

gegeben, dass ein monatlicher Erziehungsbeitrag von S 15.- ab 1. Juni 1933 bis 31. Mai 1934 höchstens für die Dauer der Arbeitslosigkeit zuerkannt wird. Zl. 3683/33 Mitsch Katharina, Erziehungsbeitrag für das Kind Frieda; Rekurs. Dem Rekurs der Katharina Mitsch gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 11.Mai 1933, Zl. 3313, wird dahingehend Folge gegeben, dass ein monatlicher Erziehungsbeitrag von S 12.- ab 1. Juni 1933 bis 31. Dezember 1933 längstens für die Dauer der Arbeitslosigkeit zuerkannt wird. Zl. 3921/33 Nemeth Josef, Mietzinsbeihilfe; Rekurs. Dem Rekurse des Josef Nemeth gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 11. Mai 1933, Zl. 2830, wird mangels verfügbarer Mittel für Zwecke einer Mietzinsbeihilfe keine Folge gegeben. Zl. 3689/33 Neidhart Maria, Erziehungsbeitrag für die Kinder Gertrude und Anna; Rekurs. Dem Rekurse der Anna Neidhart gegen den Beschluss der Fürsorgerêteversammlung vom 11. Mai 1933, Zl. 3315, wird mangeld vorhandener Mittel keine Folge gegeben. Zl. 3931132 Pachinger Georg, Erziehungsbeitrag für die Kinder Josef, Franz und Anna; Rekurs. Dem Rekurse des Georg Pachinger gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 11. Mai 1933, Zl. 2037, wird dahingehend Folge gegeben, dass ihm ein monatlicher Erziehungsbeitrag von S 10.- ab 1. Juni 1933 bis 31. Mai 1934, jedoch nur für die Dauer der Arbeitslosigkeit zuerkannt wird. Zl. 3721/33 Gollnhuber Johann, Erziehungsbeitrag für die Kinder Johann, Marianne und Franz; Rekurs. Dem Rekurs des Johann Gollnhuber gegen den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung vom 11. Mai 1933 wird teilweise Folge gegeben und der Erziehungsbeitrag für die Kinder Johann, Marianne

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