- 37 - die in jedem Rechtsstaate den ordentlichen Gerichten vorbehalten sind. Der weitaus grösste Teil der Bevölkerung unserer Republik sieht dieser Entwicklung mit ernster Besorgnis entgegen, nicht nur in politischer, sondern vor allem in wirtschaftlicher Hin sicht, denn es ist ganz klar, dass der wirtschaftliche Aufbau Oesterreichs niemals in einer Atmosphäre, wie sie gegenwärtig herrscht, vollzogen werden kann. Aus diesen Erwägungen heraus stellen die Gefertigten folgenden Dringli chkeitsantrag; Der Gemeinderat der Stadt Steyr erhebt feierlich Protest gegen die Ausschaltung des Parlamentes, gegen die bedenkliche Praxis der Notverordnungen, die auch nach dem Urteil der hervor—| ragendsten VerfassungsJuristen des Landes verfassungswidrig| ereceinen. I f Der Gemeinderat der Stadt Steyr ist der festen Ueberzeu- ! gung, dass die nunmehr beschrittenen Wege zu einem Abgrund füh|- ren und über dieses an sich unglückliche Land ein kaum mehr gut-| zumachendes Elend verhängen werden. | Der Gemeinderat der Stadt Steyr erhebt feierlichen Pro- | test gegen die Behandlung eines Teiles der Bevölkerung, der i stets auf dem Boden der Verfassung stehend, in der letzten Zeit | sozusagen ausserhalb des Gesetzes gestellt worden ist. | Der Gemeinderat der Stadt Steyr erhebt daher seine war- | nende Stimme und verweist im besonderen auf die Not in der Stadt f Steyr,deren Schicksal unter solchen Umständen endgiltig besie gelt erscheint. Der Herr Bürgermeister wird aufgefatdest, diesen Dringlichjfeitsantrag dem Herrn Bundespräsidenten als dem Staatsober haupte zur Xenntnis zu bringen und 1h.n zu bitten, mit allen Mitteln darnach zu trachten, dass in Oesterreich wieder verfassungsmässige Zustände eintreten." t f
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2