Gemeinderatsprotokoll vom 29. April 1933

- 31 - Der Gemeinderat beschliesse zur teilweisen Heratsetzung des Erfordernisses bezw. wegen mildernder YiJirlcung des Abganges; 1. 'Weitere \ind noch stärkere Drosselung des gesamten Gemeindebe triebes, die eich natürlich nicht nur auf das Gebiet der kommunalen Technik,sondern auch auf das Gebiet der Schule, der Gesundheit und den sonstigen Aufwand in verhängnisvoller Weise auswirken muss. 2. Erwirkung günstigerer Zahlungsmöglichkeiten für die öffent lichen Schulden. 3. Konvertierung bestehender Kontokorrentkredite,Verwandlung in sehr langfristige,möglichst gering verzinsliche Darlehen. 4. Verwandlung sonstiger schwebender Schulden in Darlehen; mit der endgiltigen Regelung wird der Stadtrat betraut. 5. Aufnahme neuer Kontokorrentkredite bis zum Höchstausmass gemäss § 21 G.S±. (im eigenen Wirkungskreis). 6. Erwirkung aller für notleidende Gemeinden in der Finanzgesetz gebung vorgesehenen Sonderbehandlungen. Der Referent bemerkt noch dazu, dass im Voranschlag die bereits durch den Landtag beschlossene Fahrrad- und Bodawassersteuer nicht inbegriffen sei, dass aber auch diese Abgaben keine wesentliche Äenderung ergeben werden. Der Vorsitzende stellt nun den Bericht zu Debatte. G.R.Anton Weindl erklärt namens seiner Fraktion für den Voranschlag zu stimmen, dass dies jedoch kein Vertrauensvotum sei, sondern nur die sachliche Mitarbeit der Christlichsozialen bekundet. Er bezeichnet den Voranschlag als einen solchen der Not und bemerkt hiezu, dass die Gemeinde besser dastehen würde, wenn auch in den früheren Jahren so wie jetzt gewirtschaftet worden wäre. G.R. Dr.Peyrer-Angermann bezeichnet den Hinweis auf den Obersten Rechnungshof als eine Art Schrei nach einem Alibi und kritisiert die bisherige Tätigkeit der Gemeinderatsmehrheit, sowie auch das ablehnende Verhalten der Sozialdemokraten gegenüber

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