- 14 - Karl Kaulich,SteyTjSohiffmeistergasse 11, für den 17.Bezirk. Johann Römhauer,Steyr,Gröthestrasse Nr.3, für den 19.Bezirk. Anna Weissenhichler,Steyr,Marxetrasse Nr.6, für den 20 a Bezirk. Marie Voglsam,Steyr,Bindergasse Nr.5 für den I.Bezirk. Den abgetretenen Fürsorgeräten wird der Dank des Gemeinderates ausgesprochen. Einstimmig angenommen. Bürgermeister-Stellv.Anton Azwanger übernimmt den Vorsitz. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Gemeinderat Josef Kirchberger; Punkt 8.) Kaisereiner Leopold.Abgaben^Rekurs. ZI.1411/35 Der Referent gibt bekannt, dass der Einspruchs werber der Ansicht sei, dass er für seine innehabende Dienst wohnung keine Mietzinsabgabe zu entrichten habe, was sich als irrig erweist. Er stellt folgenden Antrag; Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einsprüche des Leopold Kaisereiner gegen die Vorschreibung einer Mietzinsabgabe wird keine Folge gegeben, da gemäss § 1 des Gesetzes vom 23.12. 1925,L.GoBl.Nr.30, die Inhaber von Natural- und Dienstwohnungen den Mietern gleichzuhalten sind und als solche der Abgabepflicht unterliegen. Gemäss § 3,Absatz 3,sind Dienst— und Naturalwohnungen jede für sich in Anschlag zu bringen und bilden demnach ein eigenes Steuerobjekt. Da im gleichen Gegenstande ein weiterer Rekurs eingelaufen ist und zwar Punkt 9.) Freismuth Karl.Abgabenrekurs ZI.1410/33 stellt der Referent den gleichen Antrag. G.R.Hans Steiner verweist darauf, dass der Schulwart Kaisereiner nicht nur die Begünstigung einer Dienstwohnung hat, sondern auch ein Geschäft ausübt und sich als Doppelverdiener von der Besteuerung drücken will. Er fordert auf Grund der günstigen Verhältnisse dieses Einschreiters eine höhere Besteuerung.
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