- 116 Rettung der Gemeinden nicht erkennt. Ich glaube nunmehr hinreichende Griinde dafür erbracht zu haben, daes wir für das Jahr 1933 kein Budget aufgestellt haben. Ich wiederhole; Die Sanieriing aus eigener Kraft ist auch nach dem Urteil des Rechnungshofes nicht möglich. Fast alle Sanierungsvor schläge der Gemeinde hat der Bund abgelehnt. Die besonderen Lokal verhältnisse sind völlig ungeklärt. Ein Budget müsste also ledig lich Hausnummern enthalten, was jedoch keinen Sinn hat. Ich komme nun zur Besprechung des Budgetprovisoriums und schicke voraus; Das Provisorium iSt nach Art der Monatspräalafeel erstellt. Der Gehalts- und Lohnetat ist aus sämtlichen Verwaltungs gruppen herausgezogen und in einer Post dargestellt. Die bei den einzelnen Verwaltungsgruppen ausgeworfenen Erfordernisziffern stellen somit nur den Sachaufwand dar, was bei Vergleich mit den analogen Ziffern der Vorjahre, welche die Gehaltsbeträge enthal ten, zu berücksichtigen ist. Es muss ausdrücklich betont werden, dass im Erfordernis nur die in den ersten drei Monaten anfallenden Gebühren enthalten sind. So ist beispielsweise beim Schuldendienst auf den Kredit, dessen Annuitäten erst im Mai und November fällig sind, nicht Rücksicht genommen; ebenso ist für die in den Ferien notwendigen Arbeiten in den Schulen nichts vorgesehen. Der vierfache Betrag der aufseheindnden Ziffern wäre somit nicht der richtige Jahresaufwand pro 1933. Dasselbe gilt natürlich auch für die Bedeckungsziffern. Einem Gesamterfordernis für das erste Kalendervierteljahr von S 519.073.- ßteht eine Bedeckung von " 358.106,- gegenüber, sodass sich für das erste Quartal 1933 ein voraussichtlicher Abgang von S 160.968.- ergibt. In diesem Erfordernis ist ein Betrag für den Personalauf wand an Gehalten S 140.238.- an Löhnen für die städtischen Arbeiter von S 45.700.- zusammen somit ein Gesamtbetrag von S 185.938.- enthalten. Wenn wir die Ziffer des vergangenen Jahres mit dieser Summe vergleichen, so ergibt das ein Ersparnis pro Qi.iart.ol
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